Lexikon

Finnzgerichtsbarkeit

eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit, ausgeübt durch die Finanzgerichte als obere Landesgerichte und in letzter Instanz durch den Bundesfinanzhof in München; zuständig insbesondere für Klagen gegen Finanzbehörden in Abgaben- oder Steuersachen. Das Verfahren ist durch die Finanzgerichtsordnung (FGO) in der Fassung vom 28. 3. 2001 geregelt.
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