Lexikon
Finderlohn
gesetzlich vorgeschriebene Belohnung der Ehrlichkeit und Mühewaltung des Finders durch den zum Empfang der Fundsache Berechtigten; bei Sachwerten bis zu 500 Euro 5%, bei höherem Wert 3%; bei bloßem Liebhaberwert nach billigem Ermessen (§ 971 BGB).
Wissenschaft
Licht im Chip
Laserpulse in Glasfasern bringen das schnelle Internet ins Haus. Künftig sollen auch Schaltkreise in Computern Licht nutzen. Dazu müssen sie völlig anders funktionieren als die Bausteine herkömmlicher Elektronik. von ANDREAS THOSS Der Datendurchsatz im Internet hat sich in den letzten Jahren rasch entwickelt: Nach Angaben des...
Wissenschaft
Land unter an den Küsten
In Küstennähe werden Millionen von Menschen ihr Zuhause verlieren. Von den Folgen des steigenden Meeresspiegels und zunehmenden Sturmfluten bleibt auch die deutsche Küste nicht verschont. Von CHRISTIAN JUNG Der Klimawandel treibt den Meeresspiegel immer schneller in die Höhe. Sowohl die thermische Ausdehnung des Wassers als auch...