Lexikon
Fund
eine verlorene Sache, die ein Finder entdeckt und an sich nimmt. Der Finder hat einen Fund von mehr als 10 Euro Wert unverzüglich dem Empfangsberechtigten (in erster Linie dem Verlierer oder Eigentümer) oder der Polizei anzuzeigen, an die er den Fund auch abliefern kann und auf Verlangen muss. Er muss den Fund bei Gefahr des Verderbs oder unverhältnismäßigen Kosten unter Anzeige an die Polizei öffentlich versteigern lassen. Der Finder haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er kann vom Empfangsberechtigten Ersatz aller gemachten Aufwendungen sowie Finderlohn verlangen. Besondere Bestimmungen gelten für den Fund eines Schatzes.
Wissenschaft
Geladene Aktivkohle könnte CO₂ einfangen
Weniger Freisetzung ist angesagt, doch im Kampf gegen den Klimawandel könnte auch eine aktive Beseitigung von Treibhausgasen aus der Atmosphäre sinnvoll sein. Nun hat ein Forschungsteam eine Methode entwickelt, die eine praktikable Beseitigung von Kohlendioxid direkt aus der Luft ermöglichen könnte. Als wiederverwendbarer „...
Wissenschaft
Die Spuren der ersten modernen Menschen
Vor über 40.000 Jahren lebten moderne Menschen und Neandertaler Seite an Seite in Europa. DNA-Analysen ermöglichen es Forschern heute, Knochen auf verwandtschaftliche Verbindungen hin zu untersuchen. Eine Studie über die Funde im thüringischen Ranis und im tschechischen Zlatý kůň hat nun erstaunliche Ergebnisse geliefert. von...