Lexikon
Fund
eine verlorene Sache, die ein Finder entdeckt und an sich nimmt. Der Finder hat einen Fund von mehr als 10 Euro Wert unverzüglich dem Empfangsberechtigten (in erster Linie dem Verlierer oder Eigentümer) oder der Polizei anzuzeigen, an die er den Fund auch abliefern kann und auf Verlangen muss. Er muss den Fund bei Gefahr des Verderbs oder unverhältnismäßigen Kosten unter Anzeige an die Polizei öffentlich versteigern lassen. Der Finder haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er kann vom Empfangsberechtigten Ersatz aller gemachten Aufwendungen sowie Finderlohn verlangen. Besondere Bestimmungen gelten für den Fund eines Schatzes.
Wissenschaft
Elektrostimulation bringt den Darm in Schwung
Ist die Kommunikation zwischen Gehirn und Verdauungssystem gestört, kann es zu schwerwiegenden Magen-Darm-Problemen kommen. Dazu zählen gegensätzliche Symptombilder wie Verstopfung und Stuhlinkontinenz. In allen Fällen soll eine elektrische Stimulation der beteiligten Nerven Abhilfe schaffen. Unklar war allerdings bisher, welche...
Wissenschaft
Grüne Metallsammler
Manche Pflanzen können in ihrem Organismus Metalle anhäufen. Diese Eigenschaft ermöglicht es, Metalle zu ernten und zu verwerten.
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