Lexikon
Fund
eine verlorene Sache, die ein Finder entdeckt und an sich nimmt. Der Finder hat einen Fund von mehr als 10 Euro Wert unverzüglich dem Empfangsberechtigten (in erster Linie dem Verlierer oder Eigentümer) oder der Polizei anzuzeigen, an die er den Fund auch abliefern kann und auf Verlangen muss. Er muss den Fund bei Gefahr des Verderbs oder unverhältnismäßigen Kosten unter Anzeige an die Polizei öffentlich versteigern lassen. Der Finder haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er kann vom Empfangsberechtigten Ersatz aller gemachten Aufwendungen sowie Finderlohn verlangen. Besondere Bestimmungen gelten für den Fund eines Schatzes.
Wissenschaft
Eldorado am Polarkreis
Am Rand der Arktis werden Erdöl und Erdgas gefördert. Nun ermöglicht es der Klimawandel, auch bislang unzugängliche Lagerstätten zu erschließen.
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Wissenschaft
Flüchtige Dogmen
Warum werden in der Biologie immer wieder Dogmen aufgestellt – und meist auch wieder gebrochen? Schließlich kommt der Begriff „Dogma“ historisch aus Theologie und Philosophie und bezeichnet vornehmlich eine – meist „von oben“ – beschlossene oder gar verordnete grundsätzliche Lehraussage, deren Wahrheitsanspruch als unumstößlich...
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