Lexikon
Fund
eine verlorene Sache, die ein Finder entdeckt und an sich nimmt. Der Finder hat einen Fund von mehr als 10 Euro Wert unverzüglich dem Empfangsberechtigten (in erster Linie dem Verlierer oder Eigentümer) oder der Polizei anzuzeigen, an die er den Fund auch abliefern kann und auf Verlangen muss. Er muss den Fund bei Gefahr des Verderbs oder unverhältnismäßigen Kosten unter Anzeige an die Polizei öffentlich versteigern lassen. Der Finder haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er kann vom Empfangsberechtigten Ersatz aller gemachten Aufwendungen sowie Finderlohn verlangen. Besondere Bestimmungen gelten für den Fund eines Schatzes.
Wissenschaft
Wie sich Kaffeebohnen im Schleichkatzendarm verändern
Kopi Luwak ist eine der teuersten Kaffeesorten der Welt. Die Besonderheit: Er stammt aus Kaffeebohnen, die von Schleichkatzen gefressen und wieder ausgeschieden wurden. Durch die Passage durch den Verdauungstrakt der kleinen Allesfresser sollen die Bohnen ein intensiveres und zugleich milderes Aroma bekommen. Diese These haben...
Wissenschaft
Plasmalinsen für extreme Laserpulse
Nun gibt es erstmals optische Komponenten für ultrakurze Aufnahmen der Quantenwelt. von DIRK EIDEMÜLLER Bislang standen Wissenschaftler bei der Erkundung des Mikrokosmos immer vor einem Problem: Die experimentellen Mittel reichen nicht aus, um die Dynamik in der Quantenwelt sichtbar zu machen. Zu schnell laufen die Geschehnisse...