Lexikon

Fund

eine verlorene Sache, die ein Finder entdeckt und an sich nimmt. Der Finder hat einen Fund von mehr als 10 Euro Wert unverzüglich dem Empfangsberechtigten (in erster Linie dem Verlierer oder Eigentümer) oder der Polizei anzuzeigen, an die er den Fund auch abliefern kann und auf Verlangen muss. Er muss den Fund bei Gefahr des Verderbs oder unverhältnismäßigen Kosten unter Anzeige an die Polizei öffentlich versteigern lassen. Der Finder haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er kann vom Empfangsberechtigten Ersatz aller gemachten Aufwendungen sowie Finderlohn verlangen. Besondere Bestimmungen gelten für den Fund eines Schatzes.
Esna
Wissenschaft

Die Himmelsdecke von Esna

Dass die astronomische Tempeldecke in Esna, 55 Kilometer südlich von Luxor, heute wieder erstrahlen kann wie vor rund 2.000 Jahren, ist einem Glücksfall zu verdanken – und der jahrelangen Arbeit eines deutsch-ägyptischen Expertenteams. von ROLF HEßBRÜGGE Man muss sich schon etwas den Hals verrenken, um diesen kostbaren...

Symbolbild für Bakterien
Wissenschaft

Warum die Erreger der Pest wiederholt ausstarben

Das Pestbakterium Yersinia pestis hat in den letzten Jahrtausenden immer wieder große Teile der Menschheit getötet. Möglich machte das offenbar ein einziges Gen im Erbgut des Pesterregers, mit dem sich die verschiedenen Stämme des Bakteriums über viele Jahrhunderte hinweg anpassen und überleben konnten, wie Forschende...

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