Lexikon
Fremdenrecht
innerstaatliches öffentliches Recht, betrifft die Rechte und Pflichten von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen. Das Fremdenrecht gewährt in der Regel nur geringe politische Rechte (besonders nicht das Wahlrecht) und auch nicht alle Grundrechte (besonders nicht die meist durch Aufenthaltserlaubnis- und Meldepflichten beschränkte Freizügigkeit – ausgenommen Arbeitnehmer aus EU-Staaten), verlangt allerdings auch nicht die Leistung aller Grundpflichten (z. B. nicht die Wehrpflicht).
Wissenschaft
Dem Sand auf der Spur
Der weltweite Bedarf an Sand führt zu illegalem Abbau und Handel. Moderne Technologien helfen, den Weg des Rohstoffs zu verfolgen.
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Wissenschaft
Stätte des Fortschritts
Das MEET Batterieforschungszentrum der Universität Münster will die Leistung und die Nachhaltigkeit von Akkus steigern und die Batteriezellfertigung in Europa vorantreiben. Ein Besuch. von FRANK FRICK Münster ist bekannt als Fahrradstadt: Mehr als ein Drittel der Stadtbevölkerung ist hier täglich mit dem Rad unterwegs, unter...
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