Lexikon
Fremdenrecht
innerstaatliches öffentliches Recht, betrifft die Rechte und Pflichten von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen. Das Fremdenrecht gewährt in der Regel nur geringe politische Rechte (besonders nicht das Wahlrecht) und auch nicht alle Grundrechte (besonders nicht die meist durch Aufenthaltserlaubnis- und Meldepflichten beschränkte Freizügigkeit – ausgenommen Arbeitnehmer aus EU-Staaten), verlangt allerdings auch nicht die Leistung aller Grundpflichten (z. B. nicht die Wehrpflicht).
Wissenschaft
Unter Primaten gibt es ähnlich viele Alpha-Weibchen wie Alpha-Männchen
Männchen gelten unter Primaten als das meist dominante Geschlecht und männliche Macht als der Standard der Natur. Doch eine neue Studie widerlegt diese Annahme. Demnach sind die Machtverhältnisse zwischen Männchen und Weibchen nicht immer eindeutig und einseitig. Bei den allermeisten Primatenarten gibt es gar keine klare Dominanz...
Wissenschaft
Transport in die Tiefe
Biologische Pumpen regeln den Stoffhaushalt der Ozeane: Sie lagern CO2 ein und wirken damit dem Klimawandel entgegen. von KURT DE SWAAF Es schneit. Langsam rieselt ein steter Strom aus Flocken herab, die weiß im Scheinwerferlicht leuchten. Außerhalb des Kegels herrschen totale Finsternis und Stille. Eine winterliche Fahrt durch...
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