Lexikon

Fremdenrecht

innerstaatliches öffentliches Recht, betrifft die Rechte und Pflichten von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen. Das Fremdenrecht gewährt in der Regel nur geringe politische Rechte (besonders nicht das Wahlrecht) und auch nicht alle Grundrechte (besonders nicht die meist durch Aufenthaltserlaubnis- und Meldepflichten beschränkte Freizügigkeit ausgenommen Arbeitnehmer aus EU-Staaten), verlangt allerdings auch nicht die Leistung aller Grundpflichten (z. B. nicht die Wehrpflicht).
Marspolkappe, Mars
Wissenschaft

Wenn die Marsluft vom Himmel fällt

Auf dem Roten Planeten schwankt die Ausdehnung der eisbedeckten Polkappen im Takt der Jahreszeiten. Die Wassereismassen sind ein Archiv für vergangene Klimazyklen. von THORSTEN DAMBECK Unter den acht Planeten im Sonnensystem gilt der Mars als besonders erdähnlich. Schon 1781 äußerte William Herschel die Vermutung, dass die im...

Herz, Gehirn
Wissenschaft

Mit Hirn und Herz

Über den Blutkreislauf und das Nervensystem stehen Herz und Gehirn miteinander in Verbindung. Ihr Zusammenspiel wird immer wichtiger beim Verständnis von Erkrankungen. von ALINA WOLF Mehr als jeder dritte Todesfall in Deutschland ließ sich 2023 auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen zurückführen. Damit sind sie die häufigste...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon