Lexikon
Fremdenrecht
innerstaatliches öffentliches Recht, betrifft die Rechte und Pflichten von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen. Das Fremdenrecht gewährt in der Regel nur geringe politische Rechte (besonders nicht das Wahlrecht) und auch nicht alle Grundrechte (besonders nicht die meist durch Aufenthaltserlaubnis- und Meldepflichten beschränkte Freizügigkeit – ausgenommen Arbeitnehmer aus EU-Staaten), verlangt allerdings auch nicht die Leistung aller Grundpflichten (z. B. nicht die Wehrpflicht).
Wissenschaft
Wirbelnde Quantenpfannkuchen
Suprafestkörper sind seltsam: Sie haben zugleich Eigenschaften eines Festkörpers und einer Supraflüssigkeit. Nun gelang es einem Team der Universität Innsbruck, solche exotischen Materiezustände raffiniert zu manipulieren. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn man sich in das Reich der Quantenphänomene begibt, muss man mit allerhand...
Wissenschaft
News der Woche 13.12.2024
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