Lexikon
Fremdenrecht
innerstaatliches öffentliches Recht, betrifft die Rechte und Pflichten von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen. Das Fremdenrecht gewährt in der Regel nur geringe politische Rechte (besonders nicht das Wahlrecht) und auch nicht alle Grundrechte (besonders nicht die meist durch Aufenthaltserlaubnis- und Meldepflichten beschränkte Freizügigkeit – ausgenommen Arbeitnehmer aus EU-Staaten), verlangt allerdings auch nicht die Leistung aller Grundpflichten (z. B. nicht die Wehrpflicht).
Wissenschaft
Mit der Maschine auf Du und Du
Vor zwei Jahren wurden Chatbots wie ChatGPT zu eloquenten Antwortmaschinen, Bildgeneratoren erschufen nach Texteingaben fast perfekte Bilder. Nun machen solche Systeme der Künstlichen Intelligenz aus Robotern smarte Maschinen, die eigenständig Aufgaben lösen können. von ULRICH EBERL Seit über einem Jahrhundert ist das Deutsche...
Wissenschaft
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