Lexikon

Fremdenrecht

innerstaatliches öffentliches Recht, betrifft die Rechte und Pflichten von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen. Das Fremdenrecht gewährt in der Regel nur geringe politische Rechte (besonders nicht das Wahlrecht) und auch nicht alle Grundrechte (besonders nicht die meist durch Aufenthaltserlaubnis- und Meldepflichten beschränkte Freizügigkeit ausgenommen Arbeitnehmer aus EU-Staaten), verlangt allerdings auch nicht die Leistung aller Grundpflichten (z. B. nicht die Wehrpflicht).
Hirsch, Geweih
Wissenschaft

Bewaffnet die Stirn bieten

Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...

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Wissenschaft

Wie hoch ist die Klimasensitivität?

Klimawissenschaftler streiten sich über eine Zahl. Eine einzige Zahl namens Klimasensitivität. Und nein, das ist kein Maß dafür, wie empfindlich einige Menschen reagieren, wenn ihnen „schon wieder ein blöder Artikel zum Klimawandel“ vorgesetzt wird. Sondern die Klimasensitivität beschreibt eine Eigenschaft jener Computermodelle,...

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