Lexikon

Gegenseitigkeit

Reziprozität
der Grundsatz der Gleichbehandlung vor allem im internationalen Zivilprozessrecht und im Fremdenrecht. Nach diesem Grundsatz wird die Behandlung ausländischer Personen oder ausländischer Hoheitsakte (z. B. Anerkennung von Urteilen) davon abhängig gemacht, dass der ausländische Staat inländische Personen bzw. Hoheitsakte ebenso behandelt.

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