Lexikon

internationales Zivilprozessrecht

Abkürzung IZPR
die Gesamtheit der zivilprozessualen Vorschriften, die sich hauptsächlich mit der internationalen Zuständigkeit, mit der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und mit Sonderregeln für ausländische Beteiligte befassen (z. B. Armenrecht, Prozesskostenvorschuss).

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