Lexikon

Gefahrstoffrecht

Sammelbegriff für Rechtsnormen auf der Grundlage des Chemikaliengesetzes (ChemG), die dem Schutz der privaten Endverbraucher, der Arbeitnehmer und der Umwelt vor der Einwirkung gefährlicher Stoffe dienen; im Kernbereich ausgefüllt durch die Gefahrstoffverordnung und Chemikalien-Verbots-Verordnung. Im Gegensatz hierzu werden vom Regelungsbereich des ChemG alle, also auch die ungefährlichen chemischen Stoffe erfasst. Eindeutige Abgrenzungen zu anderen Rechtsgebieten sind häufig nicht möglich.
Zecken (Rasterelektronenmikroskopie) bevorzugen Blutmahlzeiten. Sie können dabei Krankheiten übertragen.
Wissenschaft

Saugen und stechen

Manche Insekten haben es auf Pflanzensäfte abgesehen, andere bevorzugen Blutmahlzeiten. Forscher nutzen hochauflösende Kameras, um die filigranen Mundwerkzeuge zu untersuchen. von TIM SCHRÖDER An einem Januartag im Jahr 1862 überreicht ein Bote dem Naturforscher Charles Darwin eine kleine Kiste. Sie ist randvoll gefüllt mit...

Symbolbild einer Fensterfront
Wissenschaft

Fenster: Neues Scheibenmaterial verhindert Wärmeverlust

Durch Gebäudefenster geht viel Wärme verloren. Wissenschaftler haben nun ein neuartiges Hydrogel-Material entwickelt, das zur Herstellung von besser isolierenden Fenstern verwendet werden könnte. Das Silikon-Material ist dank seines Aufbaus aus vernetzten Nanoröhrchen ultratransparent und zugleich hochisolierend, was den...

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