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Gefahrstoffrecht

Sammelbegriff für Rechtsnormen auf der Grundlage des Chemikaliengesetzes (ChemG), die dem Schutz der privaten Endverbraucher, der Arbeitnehmer und der Umwelt vor der Einwirkung gefährlicher Stoffe dienen; im Kernbereich ausgefüllt durch die Gefahrstoffverordnung und Chemikalien-Verbots-Verordnung. Im Gegensatz hierzu werden vom Regelungsbereich des ChemG alle, also auch die ungefährlichen chemischen Stoffe erfasst. Eindeutige Abgrenzungen zu anderen Rechtsgebieten sind häufig nicht möglich.

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