Lexikon

Geschäftsordnung

meist selbst gegebene Ordnung des Verfahrens bei den Verhandlungen, Beratungen und Abstimmungen von kollegialen Behörden und (Staats-, Partei- und sonstigen Verbands-)Organen (z. B. Parlament, Staatskabinett, Parteivorstand); zu unterscheiden von der Tagesordnung.