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Gesundheitsrecht

die das Gesundheitswesen betreffenden Vorschriften des öffentlichen Rechts. Der moderne Fürsorgestaat verfolgt in weitem Maß Zwecke der öffentlichen Gesundheitspflege und Krankheitsvorbeugung. Das Gesundheitsrecht umfasst besonders das Recht der Seuchenabwehr, das Impfwesen, das Recht der Heilberufe, das Arztrecht, Apothekenrecht, das Recht des Verkehrs mit Arzneimitteln, der Kranken- und Pflegeanstalten, die Lebensmittelhygiene, das Veterinärwesen, die Gesundheitshilfe, das Recht des Arbeitsschutzes und Mutterschutzes. Wichtige Bundesgesetze im Bereich des Gesundheitsrechts sind: Sozialgesetzbuch V (gesetzliche Krankenversicherung), Sozialgesetzbuch XI (soziale Pflegeversicherung), das Seuchenrechtsneuordnungsgesetz vom 20. 7. 2000, die Bundesärzteordnung in der Fassung vom 16. 4. 1987, das Arzneimittelgesetz in der Fassung vom 12. 12. 2005, das Apothekengesetz vom 15. 10. 1980, das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung vom 22. 8. 2011, die Gesundheits-Reformgesetze der 1980er, 1990er und der Jahre 2000 bis 2007, das Transplantationsgesetz in der Fassung vom 4. 9. 2007, das Transfusionsgesetz in der Fassung vom 28. 8. 2007 u. a. Behörden der Gesundheitsverwaltung sind die staatlichen Gesundheitsämter mit ihren Amtsärzten. Das 1952 als Bundesoberbehörde in Berlin errichtete Bundesgesundheitsamt wurde 1994 aufgelöst. Nachfolgeeinrichtungen sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Robert-Koch-Institut und das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin.

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