Lexikon
Anzeige
Gesundheitsrecht
gesundheitspolizeiliche Anzeige von Tierseuchen (Seuche) an die Polizeibehörde oder an den beamteten Tierarzt. Anzeigepflicht besteht nach dem Tierseuchengesetz in der Fassung vom 22. 6. 2004 und anderen Tierseuchenbestimmungen für den Besitzer von Tieren, den Tierarzt, den Schlachter sowie jeden, der als Hirte, Transporteur und dergleichen den Gewahrsam über Tiere hat. Sie richtet sich auf die in einer Rechtsverordnung genannten Krankheiten. Die Anzeige ist unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde zu erstatten, damit diese die notwendigen Maßnahmen unternimmt, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Für menschliche Krankheiten: Meldepflicht; meldepflichtige Krankheiten.
Wissenschaft
Grüne Metallsammler
Manche Pflanzen können in ihrem Organismus Metalle anhäufen. Diese Eigenschaft ermöglicht es, Metalle zu ernten und zu verwerten.
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Wissenschaft
Luft nach oben
Besonders in Städten ist die Luft mit Schadstoffen belastet. Es gibt viele Versuche, sie davon zu säubern – mit fraglichem Erfolg. von FRANK FRICK Die Corona-Lockdowns bedeuteten für viele Menschen verringerte Aktivität – in der Freizeit und beruflich. Nicht so für Atmosphärenforscher, ganz im Gegenteil: Der Rückgang des Verkehrs...
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