Lexikon
Anzeige
Gesundheitsrecht
gesundheitspolizeiliche Anzeige von Tierseuchen (Seuche) an die Polizeibehörde oder an den beamteten Tierarzt. Anzeigepflicht besteht nach dem Tierseuchengesetz in der Fassung vom 22. 6. 2004 und anderen Tierseuchenbestimmungen für den Besitzer von Tieren, den Tierarzt, den Schlachter sowie jeden, der als Hirte, Transporteur und dergleichen den Gewahrsam über Tiere hat. Sie richtet sich auf die in einer Rechtsverordnung genannten Krankheiten. Die Anzeige ist unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde zu erstatten, damit diese die notwendigen Maßnahmen unternimmt, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Für menschliche Krankheiten: Meldepflicht; meldepflichtige Krankheiten.
Wissenschaft
Neuer Risiko-Index sagt lokale Sturzflutgefahr voraus
Extremwetterereignisse wie Platzregen werden immer häufiger, mit teils verheerenden Folgen, wie zuletzt die Überschwemmungen in Süddeutschland zeigten. Forschende haben daher nun eine Art Warnampel für Starkregen entwickelt. Der Index berücksichtigt neben Wetterdaten auch die lokale Bebauung und natürliche Gegebenheiten, um die...
Wissenschaft
Satt schon vor dem ersten Bissen
Der Anblick köstlicher Speisen wirkt auf die meisten Menschen appetitanregend. Wer dagegen die neuen Abnehmspritzen nutzt, wird häufig schon satt, wenn er Essen auch nur ansieht. In Versuchen mit Mäusen und Menschen hat eine Studie nun aufgeklärt, welche Vorgänge im Gehirn für diesen Effekt verantwortlich sind. Demnach vermitteln...