Lexikon
Anzeige
Gesundheitsrecht
gesundheitspolizeiliche Anzeige von Tierseuchen (Seuche) an die Polizeibehörde oder an den beamteten Tierarzt. Anzeigepflicht besteht nach dem Tierseuchengesetz in der Fassung vom 22. 6. 2004 und anderen Tierseuchenbestimmungen für den Besitzer von Tieren, den Tierarzt, den Schlachter sowie jeden, der als Hirte, Transporteur und dergleichen den Gewahrsam über Tiere hat. Sie richtet sich auf die in einer Rechtsverordnung genannten Krankheiten. Die Anzeige ist unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde zu erstatten, damit diese die notwendigen Maßnahmen unternimmt, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Für menschliche Krankheiten: Meldepflicht; meldepflichtige Krankheiten.
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