Lexikon

Anzeige

Gesundheitsrecht
gesundheitspolizeiliche Anzeige von Tierseuchen (Seuche) an die Polizeibehörde oder an den beamteten Tierarzt. Anzeigepflicht besteht nach dem Tierseuchengesetz in der Fassung vom 22. 6. 2004 und anderen Tierseuchenbestimmungen für den Besitzer von Tieren, den Tierarzt, den Schlachter sowie jeden, der als Hirte, Transporteur und dergleichen den Gewahrsam über Tiere hat. Sie richtet sich auf die in einer Rechtsverordnung genannten Krankheiten. Die Anzeige ist unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde zu erstatten, damit diese die notwendigen Maßnahmen unternimmt, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Für menschliche Krankheiten: Meldepflicht; meldepflichtige Krankheiten.
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Wissenschaft

Gähnen steckt an

Was das Gähnen über unser Einfühlungsvermögen verrät, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Gähnen ist eigentlich eine ziemlich unspektakuläre, alltägliche Angelegenheit. Zuerst bemerkt man nur ein Gefühl, das tief hinten zwischen Rachen und Ohren zu sitzen scheint. Dann öffnet sich der Mund ein wenig, und die Lungen saugen Luft ein....

Mit einem Georadar lässt sich aus der Luft die Struktur der Erde erkunden. Georadar, Messung
Wissenschaft

Moderne Schatzsuche

Künstliche Intelligenz und Sensoren unterstützen Bergbauunternehmen beim Aufspüren und Erkunden von Erzvorkommen. von KLAUS JACOB Als im Jahr 1170 im Erzgebirge in der Gegend von Freiberg zufällig Silber gefunden wurde, tobte das erste „Berggeschrei“, eine Art Goldrausch. Bergleute, Händler, Köhler, Vagabunden – alle möglichen...

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