Lexikon

meldepflichtige Krankheiten

Seuchen und andere Krankheiten, die nach dem deutschen Seuchenrechtsneuordnungsgesetz vom 20. 7. 2000 an das zuständige Gesundheitsamt namentlich zu melden sind. Diese Meldepflicht besteht 1. bei Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod an Botulismus, Cholera, Diphtherie, spongiformer Enzephalopathie (ausgenommen familiär-erbliche Formen), akuter Virushepatitis, enterophatischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS), virusbedingtem hämorrhagischem Fieber, Masern, Meningokokken-Meningitis oder Sepsis, Milzbrand, Pest, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus abdominalis und Paratyphus sowie bei Erkrankung und Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose; 2. bei Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder einer infektiös bedingten Gastroenteritis, wenn eine Person betroffen ist, die mit der Herstellung oder Verarbeitung von Lebensmitteln beschäftigt ist; 3. beim Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Infektion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung; 4. bei Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes oder -verdächtiges Tier sowie bei Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers.
Wale tauchen aus Wasser auf, sprühen Wasser in die Luft vor einer bewaldeten Bergkulisse.
Wissenschaft

Atme!

Die Luft aus der Umgebung muss in den Körper. Diesen Übergang hat die Evolution unterschiedlich gestaltet. Von BETTINA WURCHE Der Begriff Atmung bezeichnet den Gasaustausch in Lebewesen zur Energiegewinnung. Bei Tieren, vielen Pilzen sowie den aeroben Mikroorganismen ist es das Sauerstoffgas, das die Kette von chemischen...

Wissenschaft

Rostiges Zeichen der Erwärmung

Aus klarem Wasser wird eine orangefarbene Suppe: Forscher berichten über eine intensive Verfärbung zahlreicher Bäche und Flüsse in Alaska. Ihre Untersuchungsergebnisse legen nahe, dass es sich um eine Folge des Auftauens des Permafrosts handelt: Mineralien werden aus dem Untergrund gelöst, die zur Freisetzung von Metallen...

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