Lexikon

meldepflichtige Krankheiten

Seuchen und andere Krankheiten, die nach dem deutschen Seuchenrechtsneuordnungsgesetz vom 20. 7. 2000 an das zuständige Gesundheitsamt namentlich zu melden sind. Diese Meldepflicht besteht 1. bei Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod an Botulismus, Cholera, Diphtherie, spongiformer Enzephalopathie (ausgenommen familiär-erbliche Formen), akuter Virushepatitis, enterophatischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS), virusbedingtem hämorrhagischem Fieber, Masern, Meningokokken-Meningitis oder Sepsis, Milzbrand, Pest, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus abdominalis und Paratyphus sowie bei Erkrankung und Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose; 2. bei Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder einer infektiös bedingten Gastroenteritis, wenn eine Person betroffen ist, die mit der Herstellung oder Verarbeitung von Lebensmitteln beschäftigt ist; 3. beim Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Infektion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung; 4. bei Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes oder -verdächtiges Tier sowie bei Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers.
Wissenschaft

„Spider-Man-Technologie“ entwickelt

Das Fantasy-inspirierte Verfahren zeigt Anwendungspotenzial. © Marco Lo Presti, Tufts University Er kann klebrige Spinnen-Fäden aus seinem Handgelenk abfeuern: Der Comic-Held Spider-Man hat Forschende zur Entwicklung einer raffinierten Technologie inspiriert. Dabei wird ein Strahl aus flüssiger Seide aus einer Düse abgeschossen,...

Wissenschaft

Ein Erdbeben änderte einst den Verlauf des Ganges

Gewaltige Erschütterungen prägten einst einen mächtigen Strom Asiens: Vor 2500 Jahren hat ein schweres Erdbeben abrupt den Hauptkanal des Ganges im heutigen Bangladesch verlagert, geht aus einer Studie hervor. Dies war wohl mit weiträumigen Überflutungen in der Deltaregion verbunden. Ein erneutes Ereignis dieser Art würde sich in...

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