Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

zuschlagen

zu|schla|gen
V.
116
I.
o. Obj.
1.
hat zugeschlagen
plötzlich schlagen;
Syn.
ugs.
zuhauen;
er hob die Faust und schlug zu
2.
ist zugeschlagen
sich mit einem Knall, Krach schließen;
die Tür schlug zu
II.
mit Akk.; hat zugeschlagen
heftig, mit einem Knall schließen;
Syn.
ugs.
zuhauen;
die Tür, einen Kasten, ein dickes Buch z.
III.
mit Dat. und Akk.; hat zugeschlagen
1.
jmdm. etwas z.
a)
etwas durch Schlag in jmds. Richtung treiben, fliegen lassen;
jmdm. den Ball z.
b)
auf Versteigerungen
mit Hammerschlag anzeigen, dass jmd. einen Gegenstand (für den er geboten hat) erhält
c)
durch Beschluss jmdm. etwas zuerkennen;
jmdm. einen Teil des Gewinns z.
2.
etwas einer Sache z.
etwas zu einer Sache hinzurechnen;
die Unkosten werden dem Preis zugeschlagen

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