Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

zuschlagen

zu|schla|gen
〈
V.
116〉
I.
〈o. Obj.〉
1.
〈hat zugeschlagen〉
plötzlich schlagen;
Syn.
〈ugs.〉
zuhauen;
er hob die Faust und schlug zu
2.
〈ist zugeschlagen〉
sich mit einem Knall, Krach schließen;
die Tür schlug zu
II.
〈mit Akk.; hat zugeschlagen〉
heftig, mit einem Knall schließen;
Syn.
〈ugs.〉
zuhauen;
die Tür, einen Kasten, ein dickes Buch z.
III.
〈mit Dat. und Akk.; hat zugeschlagen〉
1.
jmdm. etwas z.
a)
etwas durch Schlag in jmds. Richtung treiben, fliegen lassen;
jmdm. den Ball z.
b)
〈auf Versteigerungen〉
mit Hammerschlag anzeigen, dass jmd. einen Gegenstand (für den er geboten hat) erhält
c)
durch Beschluss jmdm. etwas zuerkennen;
jmdm. einen Teil des Gewinns z.
2.
etwas einer Sache z.
etwas zu einer Sache hinzurechnen;
die Unkosten werden dem Preis zugeschlagen
Nahaufnahme von orangefarbener Plastikdose, aus der Schmerztabletten herausfallen
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