Lexikon
Seuche
eine sich schnell ausbreitende ansteckende Infektionskrankheit (z. B. Pest, Cholera, Influenza, Poliomyelitis, Salmonellose), die örtlich begrenzt als Epidemie oder Endemie auftreten kann oder sich als Pandemie über Länder und Erdteile ausbreiten kann. Maßnahmen zur Eindämmung von Seuchen u. a. übertragbaren Krankheiten beim Menschen werden aufgrund des Seuchenrechtsneuordnungsgesetzes vom 20. 7. 2000 getroffen. Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung sind allgemeine hygienische Vorkehrungen und der jeweiligen Situation angemessene Handlungen, wie z. B. Schließung von Schulen und öffentlichen Bädern. Beim Auftreten von Tierseuchen (Rinderpest, Tollwut, Maul- und Klauenseuche, Rotlauf, Rotz, Rindertuberkulose u. a.) müssen die im Tierseuchengesetz in der Fassung vom 22. 6. 2004 und zahlreichen Verordnungen des Bundes und der Länder geregelten Vorschriften besonders bei der Einfuhr von Tieren beachtet werden. Anzeige, Meldepflicht, meldepflichtige Krankheiten.
Österreich:
Bazillenausscheider-Gesetz 1945, Geschlechtskrankheiten-Gesetz 1945, Epidemie-Gesetz 1950 (anzeigepflichtige Krankheiten), Gesundheitsschutz-Gesetz 1952, Gesetz über Schutzimpfungen gegen Pocken 1948, gegen Kinderlähmung 1960, Tuberkulosegesetz 1968, AIDS-Gesetz 1993. – Schweiz:
Epidemiengesetz vom 18. 12. 1970.
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