Gesundheit A-Z

Infektionsschutzgesetz

Abk. IfSG, vorher Bundesseuchengesetz, am 1.1.2001 in Kraft getretenes „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“. Hat den Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das Infektionsschutzgesetz regelt unter anderem, welche Krankheiten und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Besondere Vorschriften betreffen die Überwachung von Einrichtungen, in denen viele Personen arbeiten bzw. wohnen (Krankenhäuser, Heime, Schulen, Kindergärten usw.). Wichtige Aufgaben bei der Durchführung des Gesetzes wurden dem Robert-Koch-Institut in Berlin übertragen, wie z. B. die Entwicklung von Konzepten zur Vorbeugung vor Infektionskrankheiten sowie die statistische Erfassung und Auswertung von gemeldeten Krankheitsfällen. Die Durchführung des Gesetzes vor Ort ist in der Regel Aufgabe des zuständigen Gesundheitsamts.
Amazonas-Regenwald
Wissenschaft

Wie Entwaldung das Amazonasgebiet austrocknet

Der Amazonas-Regenwald hat einen wichtigen Einfluss auf das weltweite Klima. Die Bäume binden nicht nur große Mengen CO2, sondern tragen durch die Verdunstung an ihren Blättern auch entscheidend zum Wasserkreislauf bei. Doch durch den Klimawandel und weitreichende Rodungen ist die grüne Lunge unseres Planeten gefährdet....

Geschwister
Wissenschaft

Ein Bund fürs Leben

Die Beziehung zu unseren Geschwistern ist häufig eine der längsten Beziehungen, die wir haben. Sie lehrt uns wichtige soziale Kompetenzen. Und prägt uns ein Leben lang. von DANIELA LUKAßEN-HELD (Text) und LINUS SCHILLING (Illustrationen) Streit und Versöhnung, Liebe und Hass, Neid und Gunst – wohl kaum eine Beziehung ist so von...

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