Gesundheit A-Z

Infektionsschutzgesetz

Abk. IfSG, vorher Bundesseuchengesetz, am 1.1.2001 in Kraft getretenes „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“. Hat den Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das Infektionsschutzgesetz regelt unter anderem, welche Krankheiten und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Besondere Vorschriften betreffen die Überwachung von Einrichtungen, in denen viele Personen arbeiten bzw. wohnen (Krankenhäuser, Heime, Schulen, Kindergärten usw.). Wichtige Aufgaben bei der Durchführung des Gesetzes wurden dem Robert-Koch-Institut in Berlin übertragen, wie z. B. die Entwicklung von Konzepten zur Vorbeugung vor Infektionskrankheiten sowie die statistische Erfassung und Auswertung von gemeldeten Krankheitsfällen. Die Durchführung des Gesetzes vor Ort ist in der Regel Aufgabe des zuständigen Gesundheitsamts.
Materialien, künstliche Intelligenz, KI
Wissenschaft

Eingebaute Intelligenz

Intelligente Materie soll nicht nur auf Umwelteinflüsse reagieren und sich daran anpassen können. Sie soll zudem lernfähig sein und ein Gedächtnis besitzen.

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Wissenschaft

Weltrettung mit Müllrakete

Es gibt gute Nachrichten! Falls Sie sich Sorgen gemacht haben, die Erde könnte eines Tages von der Sonne verschluckt werden: Die Wissenschaft hat eine Lösung dafür. Und falls Sie sich bis jetzt keine Sorgen gemacht haben, dass die Erde eines Tages von der Sonne verschluckt werden könnte, dann denken Sie eindeutig zu kurzfristig...

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