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Häufige Fragen zur neuen Rechtschreibung
Stimmt es, dass es in der neuen Rechtschreibung das "ß" nicht mehr gibt?
Nein, die neue Rechtschreibung hat das "ß" nicht abgeschafft! Die Verwendung dieses Buchstabens ist nur konsequent vereinheitlicht worden. Nach alter Rechtschreibung hieß es beispielsweise: der Kuß, sie küßten sich, aber: küssen. Ebenso uneinheitlich: lassen, sie läßt oder müssen, er muß, obwohl in all diesen Wörtern die Vokale gleich kurz ausgesprochen werden.
Nach der neuen Rechtschreibung folgt auf alle kurz gesprochenen Selbstlaute (Vokale: a, e, i, o, u) und Umlauten (ä, ö, ü) ein "ss". Bei lang gesprochenen Selbst- und Umlauten bleibt es bei der Schreibweise mit "ß". Zwielaute (Diphthonge: au, ei und eu) gelten immer als lang, so dass hier die ß-Schreibung grundsätzlich bestehen bleibt.
Ein "ß" steht zum Beispiel in diesen Fällen:
- Maßnahme, Straße, Fraß, gemäß
- weiß, heiß
- schließlich, gießen, genießen
- stoßen, Floß, groß
- Fußball, Grüße
- usw.
Ein "ss" hingegen in:
- Fass, dass
- Messwert, essbar
- wissen, Missverständnis
- Ross, Schloss
- Nuss, Kuss, ich muss
- usw.