Lexikon

Hausgewerbetreibender

eine Person, die in eigener Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder Betriebsstätte) mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern Waren herstellt, bearbeitet oder verpackt, wobei er selbst mitarbeitet. Der Hausgewerbetreibende ist vom Heimarbeiter zu unterscheiden, der nicht Gewerbetreibender ist.