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Impfzwang

die gesetzlich angeordnete Pflicht, sich einer Schutzimpfung zu unterziehen. In Deutschland kann der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister oder eine Landesregierung durch Rechtsverordnung von Fall zu Fall Schutzimpfungen für bedrohte Teile der Bevölkerung anordnen, wenn eine übertragbare Krankheit in bösartiger Form auftritt oder mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. In Österreich sind die Bestimmungen über den Impfzwang im Impfgesetz vom 30. 6. 1948 enthalten. In der Schweiz ist die Schutzimpfung gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) obligatorisch.
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