Lexikon

Indz

Recht
[
das, Plural Indizien; lateinisch, „Anzeichen“
]
ein Verdachtsmoment ohne unmittelbare Beweiskraft (Indizienbeweis), das aber auf Beweiserhebliches schließen lässt, z. B. das Auffinden eines Tatwerkzeugs beim mutmaßlichen Täter, im Gegensatz zu unmittelbarer Tatbeobachtung.
Aubrits, Granit
Wissenschaft

Gefallen, gefunden, gedeutet

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Quantentheorie
Wissenschaft

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