Lexikon

Indz

Recht
[
das, Plural Indizien; lateinisch, „Anzeichen“
]
ein Verdachtsmoment ohne unmittelbare Beweiskraft (Indizienbeweis), das aber auf Beweiserhebliches schließen lässt, z. B. das Auffinden eines Tatwerkzeugs beim mutmaßlichen Täter, im Gegensatz zu unmittelbarer Tatbeobachtung.
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