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Archäologische Ausgrabungen

Botschaften aus der Vergangenheit

Viele archäologisch interessierte Laien sind der Auffassung, archäologische Ausgrabungen könnten ohne weiteres von jedem durchgeführt und organisiert werden. Dass hierbei neben organisatorischen und wissenschaftlichen vor allem die rechtlichen Aspekte von besonderer Bedeutung sind, wird leider oft vergessen. Immer wieder beobachten die archäologischen Landesämter illegale Ausgrabungen im Bereich von bekannten Bodendenkmälern. Diese illegalen Grabungen haben meist das Ziel, so viele wertvolle Funde wie möglich zu machen. Die Fundstücke stehen dann beim Finder zu Hause in der Vitrine oder werden auf dem Schwarzmarkt verkauft. In jedem Fall entsteht der Allgemeinheit durch diese Straftaten ein beträchtlicher Schaden, da wichtige Kulturgüter der Wissenschaft und somit auch einer Präsentation im Museum entzogen werden.

Legale Archäologische Ausgrabungen werden entweder als Forschungsgrabungen oder aber als Notgrabungen durchgeführt.

Forschungsgrabungen haben das Ziel, in einem bestimmten Zeitraum auf einer begrenzten Fläche eine ganz bestimmte Fragestellung zu einem archäologischen Objekt und dessen Umfeld zu klären. Die untersuchten Objekte sind meist nicht in unmittelbarer Gefahr, durch Bauvorhaben o.ä. zerstört zu werden. Forschungsgrabungen werden in der Regel durch die archäologischen Institute der Universitäten durchgeführt. Prominentestes Beispiel sind die deutschen Grabungen in Troja. Bevor eine solche Grabung durchgeführt wird, ist die Grabungsgenehmigung durch die entsprechende Fachbehörde zu beantragen, nach deren Vorgaben auch die Grabung ausgerichtet werden muss.

Notgrabungen werden meist durch die entsprechenden archäologischen Landesämter oder aber in einigen Bundesländern durch private Grabungsfirmen durchgeführt. Eine Notgrabung muss dann durchgeführt werden, wenn ein Bodendenkmal durch einen Eingriff in den Boden gefährdet ist. Dies ist meist bei Bauvorhaben aller Art der Fall. Je nach Bundesland muss entweder der Bauherr oder aber die Behörde die Kosten hierfür tragen. Vor allem bei Großbaustellen muss unter sehr großem Zeitdruck ein maximales wissenschaftliches Ergebnis erzielt werden. Als Beispiel für massive Eingriffe in den Boden ist der Braunkohletagebau zu nennen. Hier arbeitet man bereits optimal mit den Archäologen zusammen und ein Großteil der Forschungen wird durch die Braunkohlebetriebe gefördert.

Neben diesen offensichtlichen Zerstörungen von archäologischer Substanz sind durch den verstärkten Einsatz von tiefgehenden Pflügen und Düngemitteln auch Bodendenkmäler in ackerbaulich genutzten Regionen bedroht. Hier ist es natürlich nicht möglich, großflächig Schutzmaßnahmen zu treffen.

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