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Kapitldeckungsverfahren

ein Finanzierungssystem, das auf die Ansammlung von Deckungskapital ausgerichtet ist, das die Ansprüche der Versicherten auf Versicherungsleistungen sichern soll. Für jeden Versicherten ist über entsprechende Prämienleistungen eine Fondsbildung erforderlich, die unter Berücksichtigung der bei der Anlage jeweils zu erzielenden (Kapital-)Erträge ausreicht, die in jedem Einzelfall fällig werdenden Zahlungen an die Versicherten abzudecken.

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