Lexikon

Knappschaft

Knappschaftsverein
die Gesamtheit der Bergleute eines Bergwerks oder eines Reviers. Knappschaften waren schon im 13. Jahrhundert bekannt und angesehen; sie errangen wichtige Vorrechte und entwickelten frühzeitig soziale Selbsthilfe-Einrichtungen (Knappschaftskassen u. a.), die im 20. Jahrhundert in die Sozialversicherung eingebaut wurden. Träger der Knappschaftsversicherung war seit dem 1. 8. 1969 die Bundesknappschaft, Sitz: Bochum. Als Regelleistungen der knappschaftlichen Rentenversicherung werden Bergmannsrente, Knappschaftsrente wegen Erwerbsminderung, Knappschaftsruhegeld nach Erreichen der Altersgrenze und Hinterbliebenenrente gezahlt. 2005 wurde die Bundesknappschaft in die Deutsche Rentenversicherung integriert.
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