Lexikon
Arbeitnehmeranteil
der vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragsanteil zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung; beträgt in der Regel 50%; Ausnahme: z. B. ein zusätzlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 0,9%, den der Arbeitnehmer allein trägt (Gesundheitsfonds). In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Arbeitnehmeranteil gut ein Drittel des Beitragsanteils. Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil direkt vom Lohn ein und führt ihn nebst seinem Beitragsanteil (Arbeitgeberanteil) an die Krankenkasse ab. Die Abzüge sind gleichmäßig auf die Entgeltzeiten zu verteilen; rückwirkender Abzug ist nur möglich, wenn den Arbeitgeber am Unterbleiben des Abzugs keine Schuld trifft.
Wissenschaft
Kleine Unterschiede, große Wirkung
Viele Erkrankungen treten je nach Geschlecht unterschiedlich häufig auf. Erklärungen dafür finden sich nicht nur im Lebensstil, sondern auch in der Wirkung von Geschlechtschromosomen und Hormonen. RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Worin unterscheiden sich die Körper von Frauen und Männern,...
Wissenschaft
Weltraumbier, Betonmischer im All und tote Froscheier
In der Nähe von Luzern gibt es ein spezielles Labor: Es macht Experimente weltraumtauglich und begleitet ihre Realisierung im All. von ALEXANDRA VON ASCHERADEN In gut 400 Kilometer Höhe umkreist die Internationale Raumstation (ISS) mit 27.600 Kilometer pro Stunde die Erde. Sie ist so groß wie ein Fußballfeld. Obwohl international...
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