Lexikon
Arbeitnehmeranteil
der vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragsanteil zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung; beträgt in der Regel 50%; Ausnahme: z. B. ein zusätzlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 0,9%, den der Arbeitnehmer allein trägt (Gesundheitsfonds). In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Arbeitnehmeranteil gut ein Drittel des Beitragsanteils. Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil direkt vom Lohn ein und führt ihn nebst seinem Beitragsanteil (Arbeitgeberanteil) an die Krankenkasse ab. Die Abzüge sind gleichmäßig auf die Entgeltzeiten zu verteilen; rückwirkender Abzug ist nur möglich, wenn den Arbeitgeber am Unterbleiben des Abzugs keine Schuld trifft.
Wissenschaft
Jagdgemeinschaft aus Oktopus und Fischen
Eigentlich gelten Große Blaue Kraken als Einzelgänger. Bei der Jagd jedoch führen sie artübergreifende Teams an, um versteckte Beute zu finden. Das haben Forschende nun mit Hilfe von Unterwasseraufnahmen im Roten Meer beobachtet. Demnach führen Fische verschiedener Arten den Oktopus zu nahrhaftem, aber schwer zugänglichem Futter...
Wissenschaft
Tierisches Ungleichgewicht
Bei manchen Tierarten gibt es unterschiedlich viele Männchen und Weibchen. Und das hat zum Teil verblüffende Gründe. von CHRISTIAN JUNG Abgesehen von wenigen Ausnahmen existieren bei Tieren wie beim Menschen zwei Geschlechter: männlich und weiblich. Sie unterscheiden sich in Erscheinungsbild, Verhalten, Funktionen und auch bei...