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Freiwilliges Soziales Jahr
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein soziales Bildungsjahr, das die Chance zur beruflichen Orientierung, zum sozialen Engagement und zur persönlichen Entwicklung bietet. Es ermöglicht jungen Menschen zwischen 17 und 27 Jahren, verschiedene soziale Arbeitsfelder durch eine einjährige Mitarbeit kennen zu lernen.
Träger sind Verbände und Kirchen
Grundlage für das Freiwillige Soziale Jahr ist das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres von 1993. Hier wird der Rahmen der pflegerischen, hauswirtschaftlichen und erzieherischen Tätigkeiten geregelt. Im FSJ-Gesetz sind ebenfalls mindestens fünfundzwanzig begleitende Seminartage vorgeschrieben. Das Freiwillige Soziale Jahr ist kein Ausbildungsverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis, doch es wird teilweise als Vorpraktikum anerkannt.
Die Betreuung der Teilnehmer erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte des FSJ-Trägers. Die Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres sind Verbände und Kirchen, die eine umfassende pädagogische, fachliche und individuelle Betreuung der Teilnehmer sicher stellen. Sie stehen ihnen bei Fragen und Schwierigkeiten an der Arbeitsstelle sowie bei persönlichen Problemen zur Seite. Die pädagogischen Betreuer sind ebenfalls für die Durchführung der Begleitseminare verantwortlich. Die Seminare dienen vor allem dem Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern, der sozialen und politischen Bildung und der Förderung der kreativen und kulturellen Fähigkeiten.