Lexikon

Arbeitgeberanteil

Beitragsanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung, den der Arbeitgeber für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer aufzubringen hat. In der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind die Beiträge in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) zu entrichten, in der knappschaftlichenen Rentenversicherung knapp 2/3 vom Arbeitgeber, gut 1/3 vom Arbeitnehmer.
Älteres Paar schaut gemeinsam auf einen Laptop im Wohnzimmer.
Wissenschaft

Alt mit Superhirn

Manche 80-Jährigen haben ein Gedächtnis wie gesunde 50-Jährige. Forscher versuchen herauszufinden, warum die Super-Ager geistig so fit sind und welche Besonderheiten ihr Gehirn auszeichnet. von FRANK FRICK Medizinische Themen beeinflussen selten die Weltpolitik. Die COVID-19-Pandemie war eine Ausnahme. Eine weitere Ausnahme...

Foto des Santa Ana Viadukts
Wissenschaft

Wie lassen sich beschädigte Stahlbrücken reparieren?

Wenn eine Brücke aus Stahlfachwerk beschädigt wird, stürzt sie nicht zwangsläufig komplett ein. Stattdessen kommt es auf die Lage der Schäden und die Reaktion der verbleibenden Bauteile an, wie Forschende ermittelt haben. Sofern nach dem Schaden bestimmte Stahlträger verdreht und verbogen werden, kann die vermehrte Traglast auf...

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