Lexikon
Arbeitgeberanteil
Beitragsanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung, den der Arbeitgeber für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer aufzubringen hat. In der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind die Beiträge in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) zu entrichten, in der knappschaftlichenen Rentenversicherung knapp 2/3 vom Arbeitgeber, gut 1/3 vom Arbeitnehmer.
Wissenschaft
Geschützt Surfen
Jeder Nutzer von üblichen Browsern oder Suchmaschinen ist über seine IP-Adresse identifizierbar und gibt durch die Internet-Nutzung Informationen über sich preis. Wer nicht ausspioniert werden will, kann sich nur durch einen anderen Weg ins Internet schützen. Doch die Technologie wird auch von Kriminellen im Darknet genutzt. von...
Wissenschaft
Niedrige Flusspegel gefährden Fische(r) im Mittelmeer
Wegen des Klimawandels führen die Flüsse Europas bereits jetzt immer weniger Wasser. Dadurch gelangt auch weniger Süßwassernachschub ins Mittelmeer. Würde sich diese Lage zuspitzen und die Erde weiter erwärmen, hätte das verheerende Folgen für Fische und andere Meereslebewesen sowie deren Ökosysteme, wie nun eine Studie zeigt....