Lexikon
Arbeitgeberanteil
Beitragsanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung, den der Arbeitgeber für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer aufzubringen hat. In der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind die Beiträge in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) zu entrichten, in der knappschaftlichenen Rentenversicherung knapp 2/3 vom Arbeitgeber, gut 1/3 vom Arbeitnehmer.
Wissenschaft
Globale Überreichweiten
Das Globale scheint im Trend zu sein – auch wenn Wirtschaft und Politik das dazugehörige Prinzip allmählich überreizt zu haben scheinen und sich mehr dem Nationalen zuwenden. Dafür haben jetzt die historischen Wissenschaften das Thema entdeckt, wie sich an dem 2022 erschienenen Buch „Neue Horizonte“ des britischen Autors James...
Wissenschaft
Pflanzen als Biofilter
Forschende reinigen verseuchte Böden und Gewässer etwa mithilfe von Schilfgewächsen. Auf diesem Weg lassen sich gezielt Rohstoffe gewinnen. von CHRISTIAN JUNG Abgelagert in den Böden oder gelöst in den Gewässern der Erde: Weltweit werden riesige Mengen von Substraten an Orten gemessen, an denen sie ein enormes Schadstoffpotenzial...
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