Lexikon

Arbeitgeberanteil

Beitragsanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung, den der Arbeitgeber für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer aufzubringen hat. In der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind die Beiträge in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) zu entrichten, in der knappschaftlichenen Rentenversicherung knapp 2/3 vom Arbeitgeber, gut 1/3 vom Arbeitnehmer.
Darknet, Internet
Wissenschaft

Geschützt Surfen

Jeder Nutzer von üblichen Browsern oder Suchmaschinen ist über seine IP-Adresse identifizierbar und gibt durch die Internet-Nutzung Informationen über sich preis. Wer nicht ausspioniert werden will, kann sich nur durch einen anderen Weg ins Internet schützen. Doch die Technologie wird auch von Kriminellen im Darknet genutzt. von...

Foto des Tagliamento in der Friaul-Ebene mit niedrigem Wasserstand
Wissenschaft

Niedrige Flusspegel gefährden Fische(r) im Mittelmeer

Wegen des Klimawandels führen die Flüsse Europas bereits jetzt immer weniger Wasser. Dadurch gelangt auch weniger Süßwassernachschub ins Mittelmeer. Würde sich diese Lage zuspitzen und die Erde weiter erwärmen, hätte das verheerende Folgen für Fische und andere Meereslebewesen sowie deren Ökosysteme, wie nun eine Studie zeigt....

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