Lexikon

Arbeitgeberanteil

Beitragsanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung, den der Arbeitgeber für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer aufzubringen hat. In der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind die Beiträge in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) zu entrichten, in der knappschaftlichenen Rentenversicherung knapp 2/3 vom Arbeitgeber, gut 1/3 vom Arbeitnehmer.
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Wissenschaft

Sonnenfinsternis in Maria Toast

Am 8. April erlebten die USA ihre zweite totale Sonnenfinsternis in einem Zeitraum von nur sieben Jahren. Das ist toll, aber auch gemein, denn bei uns in Mitteleuropa ist es erst am 3. September 2081 wieder so weit. Die Entfernung zwischen Erde und Mond ist so groß, dass Sonnenfinsternisse nur selten und selbst dann nur […]

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Wissenschaft

Die Suche nach dem Unmöglichen

Verschwundene Galaxien, plötzlich auftauchende Sterne oder fremde Sonden im Erdorbit: Eine Großfahndung nach exotischen Himmelsphänomenen hat begonnen – und bereits zu seltsamen Entdeckungen geführt. von RÜDIGER VAAS Signale mit elektromagnetischen Strahlen und vielleicht mit Neutrinos oder Gravitationswellen sowie indirekte...

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