Lexikon
Arbeitgeberanteil
Beitragsanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung, den der Arbeitgeber für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer aufzubringen hat. In der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind die Beiträge in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) zu entrichten, in der knappschaftlichenen Rentenversicherung knapp 2/3 vom Arbeitgeber, gut 1/3 vom Arbeitnehmer.
Wissenschaft
Die Sternenstaub-Fabrik
Ein todgeweihter Riesenstern trumpft in seiner letzten Lebensphase noch einmal auf: Zusammen mit seinem Partner speit er enorme Staubmengen ins All.
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Wissenschaft
Die Tricks der fleischfressenden Pflanzen
Pflanzliche Karnivoren haben raffinierte Methoden entwickelt, um Insekten anzulocken und zu verdauen – eine gute Überlebensstrategie auf nährstoffarmen Böden. von CHRISTIAN JUNG Biete Schlafplatz, suche Kot! – so lockt die fleischfressende Pflanze Nepenthes hemsleyana Wollfledermäuse in ihre Kannen. Und die hinterlassen dort...
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