Lexikon
Königswahl und Kaiserrechte
Die Kurfürsten haben geurteilt, dass dies dem Rechte und der altbewährten Gewohnheit entspreche, dass, nachdem jemand von den Kurfürsten des Reiches oder dem größten Teil dieser Fürsten auch in Uneinigkeit zum römischen (deutschen) König gewählt worden ist, er nicht der Ernennung, Anerkennung, Bestätigung, Zustimmung oder Ermächtigung des Apostolischen Stuhles bedarf zur Übernahme der Verwaltung der Güter und Rechte des Reiches oder des Königstitels."
"Wir, Kaiser Ludwig IV. erklären:
1. Die kaiserliche Würde und Gewalt ist unmittelbar von Gott allein.
2. Nach Recht..., ist einer, der von den Kurfürsten des Reiches ... zum Kaiser oder zum König gewählt ist, sofort durch die Wahl allein wahrer König und als römischer Kaiser zu rechnen und zu nennen, und ihm gebührt von allen dem Imperium Untertanen Gehorsam.
3. Er hat die volle Gewalt, die Güter und Rechte des Reiches zu verwalten und alles Übrige zu tun, was dem wahren Kaiser zukommt, und es bedarf dazu weder des Papstes ... noch irgendeiner anderen Approbation, Konfirmation,, Autorität oder Zustimmung."
Der lange Weg zum Mond
Die meisten Hürden stehen auf der Erde. von RÜDIGER VAAS Das Problem sind nicht die 384.400 Kilometer bis zum Erdbegleiter, sondern die organisatorischen, technischen und finanziellen Hindernisse, die dem Artemis-Programm hauptsächlich im Weg stehen – oder diesen jedenfalls erschweren und verlängern. Der Hauptunterschied zwischen...
Die Krux mit der Anwendung
Apply or die!“, lautet eine Floskel, die auf eine eher ungeliebte Entwicklung im Forschungsbetrieb abzielt – „Wende an oder stirb!“ Sarkastisch steht sie für den zunehmenden Druck, dass die Wissenschaft möglichst Ergebnisse produzieren solle, die unmittelbar in konkrete Anwendungen münden können. Klar, das ist kein schlechtes...