Lexikon
Kollusiọn
[
lateinisch, „Zusammenspiel“
]im juristischen Sprachgebrauch das verbotene gemeinschaftliche Handeln zum Nachteil eines Dritten, besonders zum Nachteil des Vertragspartners des einen Teilnehmers an der Kollusion.
Wissenschaft
News der Woche 28.02.2025
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Wissenschaft
Auf Inseln läuft das Leben langsamer
Auf Inseln ticken die Uhren anders. Diese Redensart gilt offenbar nicht nur für Menschen, sondern auch für Vögel und Säugetiere. Denn wenn diese auf Inseln leben, haben sie eine langsamere Lebensweise als ihre Verwandten auf dem Festland, wie Biologen herausgefunden haben. Demnach ist der Stoffwechsel der Inselbewohner oft...
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