Lexikon
Kollusiọn
[
lateinisch, „Zusammenspiel“
]im juristischen Sprachgebrauch das verbotene gemeinschaftliche Handeln zum Nachteil eines Dritten, besonders zum Nachteil des Vertragspartners des einen Teilnehmers an der Kollusion.
Wissenschaft
Die Neuentdeckung unserer Nachbarwelt
Im Orbit, zu Land und in der Luft: Nie zuvor erforschten so viele automatische Späher die Geheimnisse des Mars. Auch China beteiligt sich mit einer komplexen Mission. von THORSTEN DAMBECK Was wird von den Ereignissen im Jahr 2021 bleiben? Womöglich erinnert man sich an den Sturm auf das US-Kapitol oder an die verheerende Flut im...
Wissenschaft
Grips im Gefüge
Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...
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