Lexikon
Kompetẹnzkonflikt
[
lateinisch
]Streit um die Zuständigkeit (Kompetenz). Ein positiver Kompetenzkonflikt liegt vor, wenn sich zwei Stellen (vor allem des Staates, etwa Verwaltung und Justiz, zwei Gerichte u. a.) für zuständig halten. Vom negativen Kompetenzkonflikt spricht man, wenn keine der beiden Stellen sich für zuständig erklärt. Meist entscheidet über die Kompetenz die nächst übergeordnete Behörde. Außerdem wurden in einigen Ländern besondere Kompetenzkonfliktsgerichtshöfe eingerichtet. – In
Österreich
ist die jeweilige gemeinsame Oberbehörde zuständig für die Bereinigung von Kompetenzkonflikten im Bereich des Verwaltungsrechts. Entsprechend wird auch bei Kompetenzkonflikten innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit verfahren. Zahlreiche Kompetenzkonflikte sind vom Verfassungsgerichtshof zu schlichten.
Wissenschaft
Portrait eines Außenseiters
Jenseits von Pluto gibt es urtümliche Fels- und Eisbrocken wie sonst nirgendwo im Sonnensystem. Die Raumsonde New Horizons hat erstmals einen davon aus der Nähe inspiziert. von THORSTEN DAMBECK Am Neujahrstag 2019 passierte die Raumsonde New Horizons in 3538 Kilometer Minimalabstand ein seltsames Objekt namens Arrokoth. In einer...
Wissenschaft
Erde zu Erde
Mikroorganismen zersetzen Tote in einem Hightech-Sarg in 40 Tagen zu Erde. Die Idee kommt aus den USA – nun gibt es die neue Bestattungsmethode auch hierzulande. von SALOME BERBLINGER und DESIRÉE KARGE Es handelt sich um kompostiertes Schwein. Doch die Erde riecht nach Blumenerde, wie man sie in einen Balkonkübel füllen würde....