Lexikon
Kompetẹnzkonflikt
[
lateinisch
]Streit um die Zuständigkeit (Kompetenz). Ein positiver Kompetenzkonflikt liegt vor, wenn sich zwei Stellen (vor allem des Staates, etwa Verwaltung und Justiz, zwei Gerichte u. a.) für zuständig halten. Vom negativen Kompetenzkonflikt spricht man, wenn keine der beiden Stellen sich für zuständig erklärt. Meist entscheidet über die Kompetenz die nächst übergeordnete Behörde. Außerdem wurden in einigen Ländern besondere Kompetenzkonfliktsgerichtshöfe eingerichtet. – In
Österreich
ist die jeweilige gemeinsame Oberbehörde zuständig für die Bereinigung von Kompetenzkonflikten im Bereich des Verwaltungsrechts. Entsprechend wird auch bei Kompetenzkonflikten innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit verfahren. Zahlreiche Kompetenzkonflikte sind vom Verfassungsgerichtshof zu schlichten.
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