Lexikon

Kompetẹnzkonflikt

[
lateinisch
]
Streit um die Zuständigkeit (Kompetenz). Ein positiver Kompetenzkonflikt liegt vor, wenn sich zwei Stellen (vor allem des Staates, etwa Verwaltung und Justiz, zwei Gerichte u. a.) für zuständig halten. Vom negativen Kompetenzkonflikt spricht man, wenn keine der beiden Stellen sich für zuständig erklärt. Meist entscheidet über die Kompetenz die nächst übergeordnete Behörde. Außerdem wurden in einigen Ländern besondere Kompetenzkonfliktsgerichtshöfe eingerichtet. – In
Österreich
ist die jeweilige gemeinsame Oberbehörde zuständig für die Bereinigung von Kompetenzkonflikten im Bereich des Verwaltungsrechts. Entsprechend wird auch bei Kompetenzkonflikten innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit verfahren. Zahlreiche Kompetenzkonflikte sind vom Verfassungsgerichtshof zu schlichten.
Orcas
Wissenschaft

Narwal-Snacks und Heringskarussell

Die Erwärmung des Meeres ist im Nordatlantik deutlich merkbar. Ihre Anpassungsfähigkeit hilft den dort lebenden Schwertwalen, sich darauf einzustellen und neue Überlebensstrategien zu entwickeln. von BETTINA WURCHE Der nördliche Nordatlantik ist besonders stark vom Klimawandel geprägt: Durch die Meereserwärmung geht die...

hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Wozu ein neuer Super-Teilchenbeschleuniger?

Die Europäische Organisation für Kernforschung CERN nahe Genf in der Schweiz verfügt mit dem Large Hadron Collider (LHC) seit 2008 über den leistungsstärksten Teilchenbeschleuniger der Welt. Doch inzwischen arbeiten die Teilchenphysiker längst an den Plänen für ihr nächstes Spielzeug: den „Future Circular Collider“ (FCC). Er soll...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon