Lexikon

Verfassungsgerichtshof

Abkürzung VerfGh
österreichisches Höchstgericht in Wien, 1919 gegründet; 1934–1945 aufgehoben, 1945 neu errichtet. Der Verfassungsgerichtshof erkennt u. a. über vermögensrechtliche Ansprüche an Bund, Länder, Bezirke, Gemeinden, die im ordentlichen Rechtsweg nicht zu erledigen sind, über Kompetenzkonflikte, Gesetzwidrigkeit von Verordnungen, Verfassungswidrigkeit eines Bundes- oder Landesgesetzes, über die Rechtswidrigkeit von Staatsverträgen, die Anfechtung von Wahlen, die Anklagen gegen oberste Bundes- oder Landesorgane. Der Präsident und die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden vom Bundespräsidenten ernannt. – Verfassungsgerichtshof heißen auch die Verfassungsgerichte mehrerer Länder der Bundesrepublik Deutschland.
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