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Verfassungsgerichtsbarkeit
Staatsgerichtsbarkeitdie Rechtsprechung über Fragen des Verfassungsrechts, ausgeübt vom Verfassungsgericht (Verfassungs-, Staatsgerichtshof, Bundesrepublik Deutschland: Bundesverfassungsgericht), in manchen Ländern vom Parlament. Als Rechtsprechung hat die Verfassungsgerichtsbarkeit nur über Rechtsfragen, nicht über politische Zweckmäßigkeitsfragen zu entscheiden. Gleichwohl wird sie auch als politische Gerichtsbarkeit bezeichnet. Soweit die Verfassungsgerichtsbarkeit über die Gültigkeit von Rechtsvorschriften zu entscheiden hat (Normenkontrolle), erklärt sie diese in der Regel erst für nichtig, wenn sie nicht so ausgelegt werden können, dass sie mit der Verfassung vereinbar sind (Grundsatz der normerhaltenden Verfassungsanwendung).
In Österreich ist als einziges Organ der Verfassungsgerichtshof in Wien zuständig, in der Schweiz die staatsrechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne.
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