Lexikon
Verfassungsgerichtsbarkeit
Staatsgerichtsbarkeitdie Rechtsprechung über Fragen des Verfassungsrechts, ausgeübt vom Verfassungsgericht (Verfassungs-, Staatsgerichtshof, Bundesrepublik Deutschland: Bundesverfassungsgericht), in manchen Ländern vom Parlament. Als Rechtsprechung hat die Verfassungsgerichtsbarkeit nur über Rechtsfragen, nicht über politische Zweckmäßigkeitsfragen zu entscheiden. Gleichwohl wird sie auch als politische Gerichtsbarkeit bezeichnet. Soweit die Verfassungsgerichtsbarkeit über die Gültigkeit von Rechtsvorschriften zu entscheiden hat (Normenkontrolle), erklärt sie diese in der Regel erst für nichtig, wenn sie nicht so ausgelegt werden können, dass sie mit der Verfassung vereinbar sind (Grundsatz der normerhaltenden Verfassungsanwendung).
In Österreich ist als einziges Organ der Verfassungsgerichtshof in Wien zuständig, in der Schweiz die staatsrechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne.
Wissenschaft
Treibhauseffekt – menschengemacht
Der natürliche Treibhauseffekt macht unsere Erde erst bewohnbar. Doch menschliche Aktivitäten verschieben das Gleichgewicht und verursachen eine schnellere Klimaänderung als jemals zuvor. Von ELENA BERNARD Durch die Verbrennung fossiler Energieträger setzt die Menschheit innerhalb kurzer Zeit große Mengen an Treibhausgasen frei,...
Wissenschaft
Urzeit-Raubtier aus Namibia
Mehr als 40 Millionen Jahre vor den ersten Dinosauriern lebte ein furchteinflößendes Raubtier in kalten, sumpfigen Gewässern: In Namibia haben Forschende Fossilien eines etwa 2,50 Meter großen, salamanderartigen Urzeitwesens entdeckt, dessen flacher Schädel mit kräftigen Reißzähnen bestückt war. Der Fund ist gleich in mehrfacher...