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29. Dezember 1970  -  Der italienische Verfassungsgerichtshof hat in ...

Der italienische Verfassungsgerichtshof hat in einem nun veröffentlichten Urteil eine Gesetzesbestimmung für verfassungswidrig erklärt, welche die Erbrechte unehelicher Kinder erheblich einschränkt. Dies sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der italienischen Verfassung. Dem Urteil zufolge müssen uneheliche Kinder künftig einen Anteil vom Erbe der Eltern erhalten, der bis zu einem Drittel des Gesamterbes entspricht.
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