Lexikon

Kụltusfreiheit

im engeren Sinne gleichbedeutend mit Religionsfreiheit, in Deutschland gewährleistet durch Art. 4 GG; im weiteren Sinne bedeutet Kultusfreiheit das Recht zur ungestörten Religionsausübung (z. B. der Besuch von Gottesdiensten, die Teilnahme am kirchlichen Leben).
Schimpanse frisst Frucht
Wissenschaft

Vergorene Früchte als Ursprung menschlichen Alkoholkonsums?

Viele Menschenaffen verzehren gerne vergorenes Fallobst. Wie verbreitet dieses Verhalten allerdings ist, ist noch unklar – unter anderem, weil viele Studien nicht zwischen dem Konsum von frisch gepflückten und vom Boden aufgelesenen, potenziell vergorenen Früchten unterscheiden. Ein Forschungsteam schlägt deshalb vor, einen...

Symbolbild einer Studentenclique
Wissenschaft

Verständnis für soziale Strukturen fördert den eigenen Aufstieg

Wer sozial gut vernetzt ist, bringt es oft besonders weit auf der Karriereleiter. Doch welche Faktoren bestimmen darüber, ob wir uns mit den „richtigen“ Personen anfreunden? Eine Studie hat nun erhoben, wie sich die sozialen Netzwerke von Studierenden in ihrer Anfangszeit an der Universität entwickeln. Das Ergebnis: Wer bereits...

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