Lexikon

Religiọnsfreiheit

das verfassungsrechtlich verbürgte Recht auf freies Bekenntnis zu einer Religion (Konfession, Weltanschauung) sowie zur freien Religionsausübung (Kultusfreiheit). Nach Art. 4 GG sind die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich; die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Daraus ergeben sich u. a. das Verbot einer Staatskirche (Art. 140 GG), der Grundsatz des Zugangs zu öffentlichen Ämtern unabhängig von dem religiösen Bekenntnis (Art. 33 Abs. 3 GG), das Verbot von Benachteiligung oder Bevorzugung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauungen (Art. 3 Abs. 3 GG). Die alten Religionsgemeinschaften blieben Körperschaften des öffentlichen Rechts wie bisher, neue erwerben ihre Rechtsfähigkeit nach den Vorschriften des BGB.
In
Österreich
ist die Religionsfreiheit gewährleistet durch Art. 14 und 15 des Staatsgrundgesetzes von 1867, in der
Schweiz
durch Art. 15 der Bundesverfassung.
Wissenschaft

Gefrierender Schneematsch verletzt Eisbär-Pfoten

Durch den Klimawandel herrschen in der hohen Arktis häufiger Bedingungen, unter denen Schnee und Eis zunächst antauen und dann wieder gefrieren. Dieser Wechsel ist ein Problem für die Eisbären: Der Schneematsch sammelt sich zwischen den Ballen ihrer Pfoten. Wenn er wieder gefriert, kann das Eis tiefe, blutende Schnitte...

Winzig und wunderlich: Mit diesem Saphir-Kristall im Zentrum einer Halterung für ein Mikroskop hat ein Team um Matteo Fadel von der ETH Zürich rekordverdächtige Quantenschwingungen gemessen. Sie dauerten allerdings nur einige Hundertstel Sekunden. ©Bilder und Grafik: Matteo Fadel/ETH Zürich
Wissenschaft

Schrödingers Katze wächst

Quantentypische Überlagerungszustände lassen sich nachweisen – nun sogar im Mikrogramm-Bereich. Das ermöglicht neue Tests der Grundlagenphysik.

Der Beitrag Schrödingers Katze wächst erschien zuerst auf ...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon