Lexikon
Religiọnsfreiheit
das verfassungsrechtlich verbürgte Recht auf freies Bekenntnis zu einer Religion (Konfession, Weltanschauung) sowie zur freien Religionsausübung (Kultusfreiheit). Nach Art. 4 GG sind die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich; die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Daraus ergeben sich u. a. das Verbot einer Staatskirche (Art. 140 GG), der Grundsatz des Zugangs zu öffentlichen Ämtern unabhängig von dem religiösen Bekenntnis (Art. 33 Abs. 3 GG), das Verbot von Benachteiligung oder Bevorzugung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauungen (Art. 3 Abs. 3 GG). Die alten Religionsgemeinschaften blieben Körperschaften des öffentlichen Rechts wie bisher, neue erwerben ihre Rechtsfähigkeit nach den Vorschriften des BGB.
In
Österreich
ist die Religionsfreiheit gewährleistet durch Art. 14 und 15 des Staatsgrundgesetzes von 1867, in der Schweiz
durch Art. 15 der Bundesverfassung.
Wissenschaft
Gutes Bauchgefühl
Der Darm ist das bedeutsamste Immunorgan des Körpers. Und steht in enger Verbindung zum Gehirn. Er ist deshalb maßgeblich an unserem Wohlbefinden beteiligt. von JÜRGEN BRATER Beim Stichwort Darm denkt man automatisch zuerst an die üblicherweise als Verdauung bezeichnete Nahrungsverwertung, also an die enzymatische Aufspaltung...
Wissenschaft
Ruhe im Ohr!
Wer unter chronischem Tinnitus leidet, hört Geräusche, die in seinem Gehirn entstehen. Dort setzt die Suche nach einer wirkungsvollen Therapie an. von ANGELIKA FRIEDL Es summt, rauscht, piepst oder klingelt: Störende Geräusche im Ohr, medizinisch Tinnitus genannt, kennt fast jeder. Bei den meisten verschwinden sie nach kurzer...