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Beschneidung - die ethische Perspektive

von wissen.de-Autorin Katja Schmid, September 2012

Ist die Entfernung der männlichen Vorhaut ein Ausdruck von Religionsfreiheit, oder handelt es sich dabei um Körperverletzung? Wiegt das Erziehungsrecht der Eltern schwerer oder das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit? Im Mai 2012 entschied das Kölner Landesgericht zugunsten des Kindes. Sein körperliches Wohlergehen habe Vorrang, deshalb sei die Beschneidung aus religiösen Gründen als Körperverletzung zu bewerten. Trotzdem ging der Arzt straffrei aus, denn die Rechtslage zum Thema ist bislang unklar. Der Angeklagte habe in einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum und damit ohne Schuld“ gehandelt. Das Urteil erregte nicht nur in Deutschland, sondern auch international große Aufmerksamkeit. Schließlich handelt es sich bei der Beschneidung von Knaben um eine jahrtausendealte Praxis, die vor allem für Juden und Muslime zentraler Bestandteil ihrer religiösen Identität ist. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist weltweit insgesamt rund ein Drittel der männlichen Bevölkerung beschnitten, meist aus religiösen Gründen, teils aus medizinischen oder auch ästhetischen Gründen. Kritiker sprechen von atavistischen Sitten, einige gar von Genitalverstümmelung, ein Begriff, der bislang vor allem für die Beschneidung von Frauen und Mädchen verwendet wurde. Dieser Eingriff ist weitaus gravierender und wird von zahlreichen Staaten als Straftat verfolgt.

 

Beschneidung im Judentum (Brit Mila)

Beschneidung
Picture-Alliance GmbH, Frankfurt/www.picturedesk.com/BEA KALLOS
Im Judentum ist die männliche Beschneidung das sichtbare Zeichen für den Bund Gottes mit dem Volk Israel. Sie soll am 8. Tag nach der Geburt durchgeführt werden. Die Grundlage liefert das Alte Testament (1. Mose, 17, 10-27). Da befiehlt Gott dem damals 99-jährigen Abraham: „Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden; eure Vorhaut sollt ihr beschneiden. Das soll das Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Jedes Knäblein, wenn's acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen.“ Bei der so genannten Brit Mila, die meist als Festakt begangen wird, kommen die unterschiedlichsten Techniken zur Anwendung. Operiert wird sowohl mit als auch ohne Betäubung, durch einen Arzt oder einen Beschneider (Mohel). Umstritten ist die besonders unter orthodoxen Juden in New York City übliche oral-genitale Beschneidung (Metzitzah B'peh), bei der das aus der beschnittenen Vorhaut austretende Blut vom Beschneider mit einem Glasröhrchen oder direkt mit dem Mund abgesaugt wird. Dabei kam es in der Vergangenheit mehrfach zu Herpesinfektionen, einige Kinder erlitten bleibende Hirnschäden, andere starben. 2005 setzte sich Michael Bloomberg, der damalige Bürgermeister von New York City, vergeblich für eine Abschaffung dieser Form von Beschneidung ein. Die Praxis sei „sicher“, so die Gemeindevertreter. Außerdem spiele das Blut im Ritus eine zentrale Rolle.



Islam und Beschneidung

Beschneidung
Picture-Alliance GmbH, Frankfurt/Pascal Deloche / GODONG
Auch im Islam ist die Beschneidung weit verbreitet, obwohl sie vom Koran nicht explizit vorgeschrieben wird. Der Überlieferung nach soll jedoch der Prophet und Religionsstifter Mohamed ohne Vorhaut zur Welt gekommen sein, was als Zeichen seiner Auserwähltheit und als Vorbild gilt. Die Beschneidung findet im Alter von 7 Tagen bis etwa zum 13. Geburtstag statt, manchmal auch später. Der Eingriff wird von Ärzten oder Beschneidern durchgeführt, von letzteren durchaus auch ohne Betäubung. Erwachsenenbeschneidungen sind selten, bei Konvertiten jedoch üblich. Die meisten Jungen werden mit 5 bis 7 Jahren beschnitten. Bei diesem Festakt werden sie häufig wie kleine Prinzen gekleidet, in weiße Satinanzüge mit glitzernden Schärpen gesteckt, mit Süßigkeiten und Spielzeug beschenkt. Stillhalten ist Ehrensache, schließlich schaut die ganze Familie zu. Dieses Setting ist typisch für so genannte Übergangsriten (rites de passage), die den Übergang von einer Lebensphase zur anderen begleiten. Dazu gehören Geburt, Hochzeit, Tod, aber auch die Aufnahme in den Kreis der Erwachsenen.


Beschneidung des Herrn (Circumcisio Domini)

Bei den Christen markiert die Taufe den Eintritt des Kindes in die Gemeinschaft. Blut wird durch Wasser ersetzt. Doch auch die christliche Kirche kennt Beschneidungen. So waren die Urchristen nach dem Vorbild Jesu beschnitten, der nach jüdischem Brauch am 8. Tag nach der Geburt, also am 1. Januar beschnitten (Lukas 2,21) wurde. Noch heute feiern zahlreiche christliche Religionsgemeinschaften an Neujahr die „Beschneidung des Herrn“. In der katholischen Kirche wurde das Fest bis 1969 gefeiert, dann fiel es der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zum Opfer.


Operation oder Körperverletzung

Ob es sich bei einer Beschneidung aus religiösen Gründen um Körperverletzung handelt, wird in deutschen Medizinerkreise spätestens seit 2008 diskutiert. Damals erschien im Deutschen Ärzteblatt ein Artikel zum Thema „Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung“. Immerhin gilt in Deutschland seit einer Reichsgerichtshofentscheidung von 1894 (RG St 25, 375) jeder ärztliche Heileingriff von der Untersuchung über die Impfung bis hin zur Operation als Körperverletzung und ist damit strafbar – es sei denn, der Eingriff ist medizinisch indiziert und es liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten vor, außerdem muss der Eingriff nach den Regeln der Kunst (lege artis) durchgeführt werden.


Beschneidung und Ohrlochstechen

Die aktuelle Rechtsunsicherheit in Deutschland führt dazu, dass die meisten Ärzte und Kliniken den Eingriff derzeit verweigern. Umso intensiver diskutieren Mediziner und Religionswissenschaftler, Politiker, Ethiker und Juristen Grundsätzliches. Dazu passte die Nachricht von einem weiteren Urteil: ein Berliner Richter wertete das Ohrlochstechen bei einer Dreijährigen ebenfalls als Körperverletzung und sprach dem Kind ein Schmerzensgeld von 70 Euro zu. Zwar habe sich die Kleine zu ihrem 3. Geburtstag Ohrlöcher gewünscht, doch habe sie nicht abschätzen können, worauf sie sich da einlasse. In seiner Begründung beruft sich das Gericht ausdrücklich auf das Kölner Beschneidungsurteil. Auch bei den Beratungen des Deutschen Ethikrates wurde Ende August 2012 die Jungenbeschneidung im Zusammenhang mit dem Ohrlochstechen diskutiert.

Die UNICEF fordert seit Jahren eine Verankerung der Kinderrechte im deutschen Grundgesetz, denn bislang haben Kinder in Deutschland nur abgeleitete Rechte und keine eigene verfassensrechtliche Stellung. Langfristig könnte die Beschneidungsdebatte also die Rechte aller Kinder in Deutschland stärken, unabhängig von Religion, Geschlecht oder Herkunft.

Den Artikel: "Beschneidung - die Perspektive der Medizin" können Sie hier nachlesen.

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