Lexikon
Glaubensfreiheit
ein vorstaatliches Menschen- und Grundrecht, das in vielen Verfassungen verankert, mitunter auch durch völkerrechtliche Verträge gesichert ist. Für die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet Art. 4 GG die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit als freien Rechtsraum ohne staatliche Einflussnahme, in dem jeder seiner religiösen und weltanschaulichen Überzeugung nach leben kann. Damit ist das Recht auf eine ungestörte Religionsausübung verbunden (Kultusfreiheit, Religionsfreiheit). Art. 3 Abs. 3 GG verbietet die Bevorzugung oder Benachteiligung wegen religiöser oder weltanschaulicher Ansichten; Art. 33 Abs. 3 GG hebt hervor, dass staatsbürgerliche Rechte und ihre Ausübung sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern unabhängig von Bekenntnis oder Weltanschauung sein müssen. – Ähnlich in
Österreich
. – In der Schweiz
ist die Glaubensfreiheit durch Art. 15 der Bundesverfassung gewährleistet.
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