Lexikon
Kụrienkongregationen
bis 1967 Kardinalskongregationen, Hauptbehörden der Römischen Kurie für bestimmte Sachgebiete, zuständig für die Gesamtkirche unter der Leitung von Kardinalpräfekten. Stimmberechtigte Mitglieder sind Kardinäle und (seit 1967) Diözesanbischöfe. Es gibt folgende Kurienkongregationen: Kongregation für die Glaubenslehre, Kongregation für die Bischöfe, Kongregation für die orientalischen Kirchen, Kongregation für die Sakramente und für den Gottesdienst, Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen, Kongregation für den Klerus, Kongregation für Ordenswesen und Säkularinstitute, Kongregation für das katholische Bildungswesen, Kongregation für die Evangelisierung der Völker (Weltmission).
Wissenschaft
Zwölf Stoffe mit Zukunft
In den Forschungslaboren reifen zahlreiche neue Materialien heran – mit verblüffenden Eigenschaften. Eine Chance auf aussichtsreiche Anwendungen.
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Wissenschaft
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