Lexikon
Lehrfreiheit
das in Art. 5 Abs. 3 GG verankerte Grundrecht, die in Wissenschaft und Forschung gewonnenen Einsichten und Überzeugungen ungehindert von staatlicher oder sonstiger Einmischung frei zu äußern und zu verbreiten. Die Lehrfreiheit entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
»Wir stehen am Anfang von etwas Großem«
Lebenszeichen von der Venus?
Das Nordmeer auf der Nachbarwelt
Sauberer Stahl
Ozeane aus der Balance
Kernkraft, Kernkraft überall