Lexikon
Minne und Recht
lateinisch per amorem et justiciam, eine Paarformel, die im kanonischen und im deutschen Recht des Mittelalters die beiden Möglichkeiten bezeichnet, einen Rechtsstreit zu entscheiden. Da erst die Vollstreckung eines Gerichtsurteils die obsiegende Partei in den Besitz ihres Rechtes setzt, einigen sich die Parteien sehr oft auf ein Verfahren nach Minne (Schiedsgericht), bei dem sie sich dem Spruch im Voraus freiwillig unterwerfen. Scheitert das Schiedsverfahren, wird der Streit nach Recht vor Gericht ausgetragen.
Wissenschaft
Mangelware sauberes Wasser
Der weltweit wichtigste Rohstoff Wasser benötigt auch hierzulande Schutz. Wissenschaft und Politik sind gefragt, den Eintrag von Mikroplastik zu verhindern.
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Wissenschaft
Entspannt im Großstadtdschungel
Lärm, dichte Bebauung, schlechte Luft – der Alltag in der Großstadt erzeugt Stress. Dagegen helfen neue Konzepte von Stadtforschern und Umweltpsychologen. von EVA TENZER Seit 2008 leben weltweit mehr Menschen in Städten als auf dem Land. Und die Urbanisierung schreitet voran. Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO...
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