Lexikon
Minne und Recht
lateinisch per amorem et justiciam, eine Paarformel, die im kanonischen und im deutschen Recht des Mittelalters die beiden Möglichkeiten bezeichnet, einen Rechtsstreit zu entscheiden. Da erst die Vollstreckung eines Gerichtsurteils die obsiegende Partei in den Besitz ihres Rechtes setzt, einigen sich die Parteien sehr oft auf ein Verfahren nach Minne (Schiedsgericht), bei dem sie sich dem Spruch im Voraus freiwillig unterwerfen. Scheitert das Schiedsverfahren, wird der Streit nach Recht vor Gericht ausgetragen.
Wissenschaft
Projektifizierte Forschung
Wer forscht, braucht Geld. Doch bevor Bund, Länder und EU oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft eine Förderung bewilligen, müssen die Forscherinnen und Forscher sie mit Projektanträgen von ihren Themen überzeugen. Um Fördergelder zu bekommen, sind die Wissenschaftler folglich gezwungen, ihre Ideen und Vorhaben stets in...
Wissenschaft
Die Gebrechlichkeit des Genoms
Forscher untersuchen, wie Schäden im Erbgut den Alterungsprozess beeinflussen. Ihre Vision: Die natürlichen DNA-Reparaturmechanismen so zu verbessern, dass die gesunde Lebenszeit verlängert wird. von FRANK FRICK Graue Haare, faltige Haut, steife Gelenke, erhöhte Anfälligkeit für Krankheiten, nachlassende geistige Leistung: Für...