Lexikon
Minne und Recht
lateinisch per amorem et justiciam, eine Paarformel, die im kanonischen und im deutschen Recht des Mittelalters die beiden Möglichkeiten bezeichnet, einen Rechtsstreit zu entscheiden. Da erst die Vollstreckung eines Gerichtsurteils die obsiegende Partei in den Besitz ihres Rechtes setzt, einigen sich die Parteien sehr oft auf ein Verfahren nach Minne (Schiedsgericht), bei dem sie sich dem Spruch im Voraus freiwillig unterwerfen. Scheitert das Schiedsverfahren, wird der Streit nach Recht vor Gericht ausgetragen.
Wissenschaft
Hölzerne Riesen
Windkraftanlagen aus Holz galten lange Zeit als nicht realisierbar. Doch nun setzt ein Umdenken ein, denn der natürliche Baustoff bietet strukturelle und auch ökonomische Vorteile. von JAN BERNDORFF Die Windenergiebranche steckt in einem Dilemma. Sie soll ein wichtiger Eckpfeiler der Energiewende sein und klimaschonend „grünen“...
Wissenschaft
Ein Hormon außer Kontrolle
Chronische Erschöpfung und unkontrollierte Gewichtszunahme: Das Cushing-Syndrom hat vielfältige Symptome. Die seltene, aber schwerwiegende Erkrankung wird durch einen Überschuss des Stresshormons Cortisol verursacht. von SIGRID MÄRZ Laura Palm erinnert sich ganz genau an diesen Tag Ende August 2016. „Ich fuhr auf den Campus der...