Lexikon

Nacherfüllung

Beseitigung des Mangels an einer verkauften Sache oder deren Neulieferung durch den Verkäufer (§ 439 BGB); erste Stufe der Ansprüche des Käufers bei Lieferung einer mangelhaften Sache im System der Mängelhaftung.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon