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Das neue Gewährleistungsrecht – rosige Zeiten für Verbraucher?

Am 1.1.2002 trat das neue Gewährleistungsgesetz in Kraft. Unter anderem stehen den Konsumenten seitdem verlängerte Fristen zum Beanstanden von Waren und Dienstleistungen zu. Zudem wurde die Beweislast im Schadensfall umgedreht. Das modifizierte Gewährleistungsgesetz räumt den Kunden mehr Rechte ein. Außerdem soll damit das Niveau der Produkt-Qualität erhöht werden.

Was bedeutet Gewährleistung?

Jeder, der eine Ware oder eine Dienstleitung verkauft, muss dafür einstehen, wenn sich später herausstellt, dass diese fehlerhaft ist. Der Konsument besitzt dabei unterschiedliche Rechte, die gewährleisten sollen, dass er möglichst schnell wieder eine mangelfreie Ware erhalten kann. Wie diese Rechte nun genau aussehen und wie Konsumenten sie geltend machen können, ist per Gesetz genau festgelegt.

Gewährleistung bedeutet, dass der Unternehmer für die Mängelfreiheit der verkauften Ware einzustehen hat. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.

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