Lexikon
Nebeneinkünfte
Einkünfte eines Arbeitnehmers, die nicht der Lohnsteuer unterworfen waren. Betragen diese Nebeneinkünfte mehr als 410 Euro im Jahr, so muss eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden. Übersteigen die Nebeneinkünfte dabei nicht 820 Euro, so ist vom Einkommen der Betrag abzuziehen, um den die Nebeneinkünfte insgesamt niedriger als 820 Euro sind.
Wissenschaft
Kristalline Extremisten
Diamanten sind wegen ihrer großen Härte und Robustheit begehrt. Jetzt haben Forscher Materialien mit ähnlicher Struktur und noch extremeren Eigenschaften erzeugt. Und die könnten völlig neue Anwendungen ermöglichen. von REINHARD BREUER Diamonds are a girl’s best friend“, sang Marylin Monroe 1953 im Hollywood-Film „Blondinen...
Wissenschaft
Die Drohnen-Feuerwehr
Bei schwierigen Einsätzen wie der Bekämpfung eines Waldbrands sind Rettungskräfte oft selbst in Gefahr. Jetzt erhalten sie Unterstützung durch eigenständig agierende Drohnen und Künstliche Intelligenz. von MARTIN ANGLER Als die Drohne der Bieszczady-Bergretter in den Himmel über den Karpaten aufsteigt, sind bereits 24 Stunden...