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Nebeneinkünfte

Einkünfte eines Arbeitnehmers, die nicht der Lohnsteuer unterworfen waren. Betragen diese Nebeneinkünfte mehr als 410 Euro im Jahr, so muss eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden. Übersteigen die Nebeneinkünfte dabei nicht 820 Euro, so ist vom Einkommen der Betrag abzuziehen, um den die Nebeneinkünfte insgesamt niedriger als 820 Euro sind.

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