Lexikon

Nebeneinkünfte

Einkünfte eines Arbeitnehmers, die nicht der Lohnsteuer unterworfen waren. Betragen diese Nebeneinkünfte mehr als 410 Euro im Jahr, so muss eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden. Übersteigen die Nebeneinkünfte dabei nicht 820 Euro, so ist vom Einkommen der Betrag abzuziehen, um den die Nebeneinkünfte insgesamt niedriger als 820 Euro sind.
Alexander Gerst
Wissenschaft

»Jeder, der es wünscht, erhält nun Zugang zur Raumfahrt«

Der Stuttgarter Wissenschaftler Stefanos Fasoulas erklärt, weshalb der Einstieg privater Unternehmen die Raumfahrt beflügelt – und was das für die Forschung im All bedeutet. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Professor Fasoulas, die Raumfahrt boomt wie lange nicht mehr. Was steckt dahinter? Im Prinzip wurde diese Entwicklung...

Fraunhofer, Batterie
Wissenschaft

Ein Zwilling der Zelle

Um eine größtmögliche Effizienz bei der Nutzung und Produktion von Batterien für die Elektromobilität zu erreichen, schaffen Fraunhofer-Forscher in Kaiserslautern ausgeklügelte mathematische Modelle der Zellen sowie virtuell nachgestellte Fahrsituationen. von RALF BUTSCHER Eine steile und kurvenreiche Passstraße bei Schneefall in...

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