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Neutralisatin

[
lateinisch
]
im weiteren Sinne: Überführung eines Systems in einen indifferenten Zustand, z. B. eines geladenen Teilchens in einen elektrisch neutralen Zustand. Im engeren Sinne: die Aufhebung der Basenwirkung (oder Säurewirkung) durch Säurezugabe (bzw. Basezugabe). Dabei bildet sich Wasser aus Wasserstoff- und Hydroxidionen. Die bei der Reaktion freiwerdende Wärmemenge, die Neutralisationsenergie (Neutralisationswärme), beträgt 57,54 kJ pro Mol gebildeten Wassers. Am Neutralpunkt ist die Konzentration der in einer Lösung vorhandenen Wasserstoff- und Hydroxid-Ionen gleich groß, und der pH-Wert beträgt 7 (Acidimetrie, Alkalimetrie). Die Neutralisation spielt z. B. eine Rolle bei der Behandlung von Abwässern und von sauren Böden.
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