Lexikon

Niemandsland

1. allgemein ein Gebiet, das weder Herrschaftsobjekt noch Hoheitsgebiet eines bestimmten Staates ist. 2. Im Fall eines bewaffneten Konflikts das Gelände zwischen den Fronten Krieg führender Parteien, das von keiner dieser Parteien besetzt oder militärisch genutzt wird.

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