Lexikon

Öffnungsklausel

Tariföffnungsklausel
eine Bestimmung in einem Tarifvertrag, die zu einzelnen Tarifbestimmungen den ergänzenden Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder abweichende Regelungen durch Arbeitsvertrag zulassen. Öffnungsklauseln können sich auf tarifliche Rahmenbestimmungen beziehen, die betrieblich konkretisiert werden müssen (z. B. Gleitzeitvereinbarungen), sie können aber auch dazu benutzt werden, tariflich vereinbarte Mindeststandards zu unterschreiten (z. B. durch individuell vereinbarte längere Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag oder das Abweichen von Tariflöhnen nach unten in wirtschaftlichen Krisensituationen).
Doktor, Mann, Laptop
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Diagnose aus der Ferne

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Wie Fledermäuse Zusammenstöße vermeiden

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