Lexikon

Öffnungsklausel

Tariföffnungsklausel
eine Bestimmung in einem Tarifvertrag, die zu einzelnen Tarifbestimmungen den ergänzenden Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder abweichende Regelungen durch Arbeitsvertrag zulassen. Öffnungsklauseln können sich auf tarifliche Rahmenbestimmungen beziehen, die betrieblich konkretisiert werden müssen (z. B. Gleitzeitvereinbarungen), sie können aber auch dazu benutzt werden, tariflich vereinbarte Mindeststandards zu unterschreiten (z. B. durch individuell vereinbarte längere Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag oder das Abweichen von Tariflöhnen nach unten in wirtschaftlichen Krisensituationen).
Hannover Messe, Technik
Wissenschaft

Forschung trifft Industrie

Coronapandemie, Krieg in der Ukraine und Klimakrise bedeuten für die Industrie unterbrochene Lieferketten, explodierende Energiepreise und steigende Anforderungen an eine nachhaltige Produktion. Neue Lösungen werden dringend gebraucht. von ANDREA STEGEMANN Über Jahre wirkte die große Industriemesse in Hannover wie ein...

Ein Embryoid am 8. Tag. ©M. Zernicka-Goetz
Wissenschaft

»Entscheidend ist die Empfindungsfähigkeit«

Welcher Schutz sollte Embryoiden – stammzellbasierten Embryonen – zukommen? Die Bioethikerin Hannah Schickl über Standpunkte in der Forschung.

Der Beitrag »Entscheidend ist die Empfindungsfähigkeit« erschien zuerst auf...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon