Lexikon
Betriebsvereinbarung
Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen des Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats. Die festgelegten Bedingungen für die Arbeitsverhältnisse haben Normcharakter und gelten unmittelbar. Für die Regelung bestimmter Fragen besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, besonders in sozialen Angelegenheiten. Kommt es zu keiner Einigung, so kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat eine Einigungsstelle anrufen, deren Entscheidung in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten bindend ist und die Rechtswirkungen einer Betriebsvereinbarung hat.
Wissenschaft
Das Rätsel um den Ursprung
In der Evolutionslinie des modernen Menschen klaffen kolossale Lücken. Und weder der zeitliche Beginn ist gewiss noch die Herkunftsregion. von THORWALD EWE Jeder heute lebende Mensch ist der vorläufige Endpunkt einer langen Reihe von Vorfahren. Wo sich diese Ahnenreihen in ferner Vergangenheit treffen, müsste logischerweise...
Wissenschaft
Gehirn aus der Petrischale
Die Hirnforscher nutzen Organoide, um zumindest Teile der Entwicklung des Gehirns verfolgen zu können.
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