Lexikon

Betriebsvereinbarung

Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen des Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats. Die festgelegten Bedingungen für die Arbeitsverhältnisse haben Normcharakter und gelten unmittelbar. Für die Regelung bestimmter Fragen besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, besonders in sozialen Angelegenheiten. Kommt es zu keiner Einigung, so kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat eine Einigungsstelle anrufen, deren Entscheidung in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten bindend ist und die Rechtswirkungen einer Betriebsvereinbarung hat.
Humanoide Figur mit Froskopf, trägt Anzug und Aktentasche, steht auf grauem Hintergrund, Text:
Wissenschaft

Autoren mit Sternchen

Kaum hat ein Forschungsteam alle Experimente erfolgreich abgeschlossen, steht oftmals bereits eine heikle Frage im Raum: In welcher Reihenfolge sollen die Forschenden bei der nun zu verfassenden Fachpublikation als Autoren genannt werden? Klar und meist unproblematisch ist, dass die Studienleiter als Seniorautoren ans Ende der...

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Wissenschaft

„Ich hab’ das mal recherchiert“ – aber richtig

Seit einiger Zeit fallen mir in den sozialen Medien vermehrt Kommentare von Wissenschaftlern auf, die sich darüber aufregen, dass Leute „ihre eigenen Recherchen machen“. Nur wer Experte ist und einen Doktortitel in der passenden Disziplin vorzuweisen hat, dürfe sich zu einem Thema äußern. Alle anderen sollen gefälligst schweigen...

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