Lexikon
Betriebsvereinbarung
Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen des Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats. Die festgelegten Bedingungen für die Arbeitsverhältnisse haben Normcharakter und gelten unmittelbar. Für die Regelung bestimmter Fragen besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, besonders in sozialen Angelegenheiten. Kommt es zu keiner Einigung, so kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat eine Einigungsstelle anrufen, deren Entscheidung in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten bindend ist und die Rechtswirkungen einer Betriebsvereinbarung hat.
Wissenschaft
Wird KI zur Gefahr?
In den sozialen Medien und auf meinem YouTube-Kanal wurde ich vielfach um eine Einschätzung gebeten, inwiefern Künstliche Intelligenz künftig eine Bedrohung für die Menschheit darstellen wird. Doch auch wenn mich Ihr Interesse an meinen Gedanken ehrt, glaube ich nicht, dass ich die richtige Person bin, um diese Frage zu...
Wissenschaft
»Es ist unklar, ob sich die Automatisierung rechnet«
Wie gut fügen sich unbemannte, ferngesteuerte oder autonom fahrende Binnenschiffe in die Transport- und Hafenlogistik ein? Cyril Alias erläutert die Hürden. Das Gespräch führte TIM SCHRÖDER Herr Alias, unbemannte Schiffe scheinen die perfekte Lösung zu sein, um dem Personalmangel in der Binnenschifffahrt zu begegnen. Ist das die...