Lexikon
Betriebsvereinbarung
Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen des Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats. Die festgelegten Bedingungen für die Arbeitsverhältnisse haben Normcharakter und gelten unmittelbar. Für die Regelung bestimmter Fragen besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, besonders in sozialen Angelegenheiten. Kommt es zu keiner Einigung, so kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat eine Einigungsstelle anrufen, deren Entscheidung in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten bindend ist und die Rechtswirkungen einer Betriebsvereinbarung hat.
Wissenschaft
Unser selektives Gehirn
Warum wir unsere Gesprächspartner selbst im Stimmengewirr einer Party noch problemlos verstehen können, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Sicher haben Sie das auch schon einmal erlebt: Sie stehen bei einem gesellschaftlichen Ereignis in einer von mehreren Gesprächsrunden und beteiligen sich, ein Getränk in der Hand, munter an der...
Wissenschaft
Wie Cannabis die weibliche Fruchtbarkeit beeinträchtigt
Wer schwanger werden will, sollte sich von Cannabis lieber fernhalten. Denn eine Studie zeigt, wie sich THC, der psychoaktive Inhaltsstoff von Cannabis, bei Frauen auf die Eizellen auswirkt. Zumindest im Reagenzglas reifen die Eizellen unter Einfluss der Droge demnach schneller, wobei häufiger Fehler bei der Verteilung der...