Lexikon
Betriebsvereinbarung
Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen des Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats. Die festgelegten Bedingungen für die Arbeitsverhältnisse haben Normcharakter und gelten unmittelbar. Für die Regelung bestimmter Fragen besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, besonders in sozialen Angelegenheiten. Kommt es zu keiner Einigung, so kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat eine Einigungsstelle anrufen, deren Entscheidung in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten bindend ist und die Rechtswirkungen einer Betriebsvereinbarung hat.
Wissenschaft
Wenn die Marsluft vom Himmel fällt
Auf dem Roten Planeten schwankt die Ausdehnung der eisbedeckten Polkappen im Takt der Jahreszeiten. Die Wassereismassen sind ein Archiv für vergangene Klimazyklen. von THORSTEN DAMBECK Unter den acht Planeten im Sonnensystem gilt der Mars als besonders erdähnlich. Schon 1781 äußerte William Herschel die Vermutung, dass die im...
Wissenschaft
Schillerndem Vogelgefieder auf der Spur
Vom Kolibri bis zum Paradiesvogel: Vor allem in den Tropen erstrahlen viele Vögel in schillernder Farbenpracht. Nun sind Forschende anhand eines Stammbaums der Vögel mit Bezug zum Vorkommen schillernder Federn dem Ursprung und der Verbreitungsgeschichte dieses strukturellen Farbgebungseffekts nachgegangen. Demnach ist diese...
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