Lexikon
Soziạlplan
Arbeitsrecht
in Wirtschaftsunternehmen die schriftlich niederzulegende und von Arbeitgeber und Betriebsrat zu unterschreibende Einigung zwischen beiden Teilen über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung (z. B. Stilllegung des ganzen Betriebs, Verlegung des Betriebs oder wesentliche Teile u. a.) entstehen oder entstehen würden. Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung (§§ 111–112 BetrVG). Der Betriebsrat kann die Aufstellung eines Sozialplans verlangen (Rechtsanspruch).
Wissenschaft
Von Selbstkorrektur und Fehlerkultur
Was ist das Schlimmste, das jemandem in der Forschung widerfahren kann? Ganz weit oben steht sicherlich, dass ein Teammitglied gezielt Daten manipuliert und Ergebnisse fälscht. Ähnlich arg dürfte es sein, wenn plötzlich klar wird, dass das letzte Dutzend selbst veröffentlichter Forschungsartikel komplett auf falsch...
Wissenschaft
Rheuma in jungen Jahren
Rheuma ist keine reine Alterskrankheit. In Deutschland sind Zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Weil die Symptome vielfältig sind, ist die Erkrankung schwierig zu erkennen. von SIGRID MÄRZ So hatte sich Louisa den Freitagnachmittag nicht vorgestellt. Gerade noch feierte die 15-Jährige gemeinsam mit anderen Jugendlichen...