Lexikon
Soziạlplan
Arbeitsrecht
in Wirtschaftsunternehmen die schriftlich niederzulegende und von Arbeitgeber und Betriebsrat zu unterschreibende Einigung zwischen beiden Teilen über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung (z. B. Stilllegung des ganzen Betriebs, Verlegung des Betriebs oder wesentliche Teile u. a.) entstehen oder entstehen würden. Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung (§§ 111–112 BetrVG). Der Betriebsrat kann die Aufstellung eines Sozialplans verlangen (Rechtsanspruch).
Wissenschaft
Sturzflug, Segelflug, Schwebeflug
Wie Vögel ihre Körper perfekt an ihren Lebensraum angepasst und entsprechende Flugtechniken entwickelt haben. Von RALF STORK Im zentralen Lichthof des Berliner Naturkundemuseums gibt es ein Exponat von unschätzbarem wissenschaftlichem Wert. Nein, gemeint ist nicht Giraffatitan brancai, das mit 13,27 Metern Höhe größte...
Wissenschaft
Gestörte Videoanrufe untergraben Sympathie und Vertrauen
Ob Bewerbungsgespräche, Gerichtsverhandlungen oder Gesundheitsberatungen: Videotelefonate haben sich in vielen Bereichen als Alternative zu persönlichen Gesprächen entwickelt. Doch die digitalen Treffen bergen auch Risiken, zeigt eine Studie. Häufige technische Störungen wie Ton- und Bildaussetzer sorgen nämlich dafür, dass wir...