Lexikon
Soziạlplan
Arbeitsrecht
in Wirtschaftsunternehmen die schriftlich niederzulegende und von Arbeitgeber und Betriebsrat zu unterschreibende Einigung zwischen beiden Teilen über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung (z. B. Stilllegung des ganzen Betriebs, Verlegung des Betriebs oder wesentliche Teile u. a.) entstehen oder entstehen würden. Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung (§§ 111–112 BetrVG). Der Betriebsrat kann die Aufstellung eines Sozialplans verlangen (Rechtsanspruch).
Wissenschaft
Kleinster autonomer Roboter ist kaum größer als eine Zelle
Er ist mit bloßem Auge kaum sichtbar, aber erstaunlich leistungsfähig: Forschende haben einen autonomen Mikroroboter entwickelt, der seine Umgebung selbstständig wahrnehmen und darauf reagieren kann. Angetrieben und programmiert wird er mit Hilfe von Licht, gesteuert von einem winzigen Mini-Computer. Die Winzlinge lassen sich...
Wissenschaft
Neuen Viren auf der Spur
Um potenziell für den Menschen gefährliche Viren aus dem Tierreich frühzeitiger zu identifizieren, haben Forschende einen neuen Ansatz entwickelt: Mit Hochleistungsrechnern haben sie die genetischen Informationen verschiedener Wirbeltiere durchforstet und erhoben, mit welchen Viren diese jeweils infiziert waren. Dabei stießen sie...