Lexikon
Ortszuschlag
Familienzuschlagein Zuschlag zum Grundgehalt der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes. Der Ortszuschlag wurde für Beamte des Bundes, der Länder und Gemeinden im Bundesbesoldungsgesetz und dessen Anlage festgelegt. Die gesetzliche Tabelle unterschied nach der Tarifklasse, der die Besoldungsgruppe des Beamten, Richters oder Soldaten zugeordnet war, und nach der Stufe, die den Familienverhältnissen des Beamten, Richters oder Soldaten entsprach (3 Stufen); 1997 durch den Familienzuschlag ersetzt und geregelt in Anlage V des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 19. 6. 2009 und im Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz vom 19. 11. 1999. Auch für die Angestellten des öffentlichen Dienstes wurde 2005 und 2006 mit den Tarifverträgen TVöD (Angestellte von Bund und Kommunen) und TV-L (Landesangestellte) der Ortszuschlag, mit Ausnahme von Überleitungsregeln, abgeschafft.

Wissenschaft
Wie KI unsere Kreativität beeinflusst
Kreativität gilt als typisch menschliche Eigenschaft. Doch auch große Sprachmodelle wie ChatGPT, die auf Künstlicher Intelligenz beruhen, können inzwischen Geschichten verfassen, die teils als kreativer wahrgenommen werden als menschliche Werke. Wie beeinflusst KI unsere Kreativität? Können Autoren, die sich von KI unterstützen...

Wissenschaft
Schutz vor Extremwetter
Hitzesommer und Überschwemmungen: Längst sind die Folgen des Klimawandels in Deutschland zu spüren. Doch mit naturnahen Maßnahmen können Städte, ländliche Gebiete und Küstenregionen geschützt werden. von JAN BERNDOFF Wer sich in Deutschland vor den Kapriolen des Klimawandels weitgehend sicher fühlte, musste in den letzten Jahren...