Lexikon

Ortszuschlag

Familienzuschlag
ein Zuschlag zum Grundgehalt der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes. Der Ortszuschlag wurde für Beamte des Bundes, der Länder und Gemeinden im Bundesbesoldungsgesetz und dessen Anlage festgelegt. Die gesetzliche Tabelle unterschied nach der Tarifklasse, der die Besoldungsgruppe des Beamten, Richters oder Soldaten zugeordnet war, und nach der Stufe, die den Familienverhältnissen des Beamten, Richters oder Soldaten entsprach (3 Stufen); 1997 durch den Familienzuschlag ersetzt und geregelt in Anlage V des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 19. 6. 2009 und im Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz vom 19. 11. 1999. Auch für die Angestellten des öffentlichen Dienstes wurde 2005 und 2006 mit den Tarifverträgen TVöD (Angestellte von Bund und Kommunen) und TV-L (Landesangestellte) der Ortszuschlag, mit Ausnahme von Überleitungsregeln, abgeschafft.
xxx_AdobeStock_353648056.jpg
Wissenschaft

Wertvoller Algen-Dschungel

Große Meeresalgen schützen das Klima – und sie sind als nachwachsender Rohstoff vielseitig einsetzbar. Forscher suchen nach Wegen, beides miteinander zu vereinen. von BETTINA WURCHE Grünbraune Algenteile türmen sich am Strand, im Wasser schwappen schlaffe Wedel und Stiele hin und her. Unter der Meeresoberfläche wiegt sich ein...

Realität, Quantenwelt, Einstein
Wissenschaft

Einsteins Spuk

In der mysteriösen Quantenwelt scheinen sich Orte und Entfernungen aufzulösen – und damit vielleicht sogar die ganze im Alltagsleben vertraute Wirklichkeit. von RÜDIGER VAAS Gleich am Anfang des ersten Kapitels seiner Einstein-Biografie „Raffiniert ist der Herrgott …“ erinnert sich Abraham Pais an einen Spaziergang im US-...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon