Lexikon
Ortszuschlag
Familienzuschlagein Zuschlag zum Grundgehalt der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes. Der Ortszuschlag wurde für Beamte des Bundes, der Länder und Gemeinden im Bundesbesoldungsgesetz und dessen Anlage festgelegt. Die gesetzliche Tabelle unterschied nach der Tarifklasse, der die Besoldungsgruppe des Beamten, Richters oder Soldaten zugeordnet war, und nach der Stufe, die den Familienverhältnissen des Beamten, Richters oder Soldaten entsprach (3 Stufen); 1997 durch den Familienzuschlag ersetzt und geregelt in Anlage V des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 19. 6. 2009 und im Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz vom 19. 11. 1999. Auch für die Angestellten des öffentlichen Dienstes wurde 2005 und 2006 mit den Tarifverträgen TVöD (Angestellte von Bund und Kommunen) und TV-L (Landesangestellte) der Ortszuschlag, mit Ausnahme von Überleitungsregeln, abgeschafft.
Wissenschaft
Nicht im Gleichgewicht
Es kommt selten vor, dass in aktuellen wissenschaftlichen Publikationen Arbeiten erwähnt werden, die älter als ein paar Jahre sind. Neulich berichtete die Fachzeitschrift Nature über die Prozesse, die in Wolken ablaufen müssen, damit genug Eispartikel gebildet werden, um es regnen zu lassen. Das Thema ist sicher nicht neu, und so...
Wissenschaft
Hurrikans treten im Nordatlantik immer öfter in Gruppen auf
Tropische Wirbelstürme wie Taifune oder Hurrikans können in Gruppen vorkommen und dann kurz nacheinander auf dieselbe Küstenregion treffen. Das macht sie besonders zerstörerisch und gefährlich. Im Nordatlantik sind solche Cluster in den letzten Jahrzehnten häufiger geworden, im Nordwestpazifik hingegen seltener, zeigt eine neue...
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