Lexikon
Ortszuschlag
Familienzuschlagein Zuschlag zum Grundgehalt der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes. Der Ortszuschlag wurde für Beamte des Bundes, der Länder und Gemeinden im Bundesbesoldungsgesetz und dessen Anlage festgelegt. Die gesetzliche Tabelle unterschied nach der Tarifklasse, der die Besoldungsgruppe des Beamten, Richters oder Soldaten zugeordnet war, und nach der Stufe, die den Familienverhältnissen des Beamten, Richters oder Soldaten entsprach (3 Stufen); 1997 durch den Familienzuschlag ersetzt und geregelt in Anlage V des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 19. 6. 2009 und im Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz vom 19. 11. 1999. Auch für die Angestellten des öffentlichen Dienstes wurde 2005 und 2006 mit den Tarifverträgen TVöD (Angestellte von Bund und Kommunen) und TV-L (Landesangestellte) der Ortszuschlag, mit Ausnahme von Überleitungsregeln, abgeschafft.
Wissenschaft
Depressionen verändern Essensvorlieben
Depressive Menschen bevorzugen andere Lebensmittel als gesunde Menschen. Das zeigt eine Studie, die 117 Menschen mit und ohne Depressionen zu ihrer Vorliebe für bestimmte Lebensmittel befragt hat. Demnach haben Personen mit Depressionen zwar generell weniger Appetit, entwickeln dafür aber eine Vorliebe für Nahrung mit besonders...
Wissenschaft
Aus Zwei mach Drei
Viele der heißesten Debatten in der Biologie werden über evolutionsbiologische Themen geführt. Bis heute ganz vorn mit dabei: die Mechanismen der Artbildung. Oder wie die Fachwelt sagt: Speziation. Ein Beispiel hatten wir an dieser Stelle bereits, als es um das ungelöste Dilemma ging, wie man den Begriff der biologischen Art...