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Partikularsmus

[
lateinisch
]
die Bewahrung der politischen Selbständigkeit gegenüber einer größeren staatlichen Einheit, so der Partikularismus der germanischen Stämme und der deutschen Fürstenstaaten. Der Partikularismus unterscheidet sich vom Föderalismus dadurch, dass er die Zugehörigkeit zum oder den Verbleib in einem größeren politischen Verband in Frage stellt.

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