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Proprz

[
der; lateinisch
]
Verteilung von staatlichen Ämtern nach dem Stärkeverhältnis der in einer Koalitionsregierung verbundenen Parteien nach bestimmten parteipolitischen oder auch konfessionellen oder regionalen Gesichtspunkten. In der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Gesetz ein Proporz hinsichtlich der Beamten, Richter und Soldaten unzulässig, da Ernennungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen, Herkunft oder Beziehungen vorzunehmen sind (Art. 33 GG, § 7 BRRG; § 8 BBG; § 3 Soldaten-Gesetz).
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Licht und Schatten

Das Darknet gilt als Hort des Bösen. Doch die Wahrheit ist kompliziert. von MICHAEL VOGEL Abgründe tun sich auf. Es geht um Kinderpornografie, Erpressung, Drogenhandel, illegalen Waffenhandel, verbotene Wetten, Falschgeld und Datendiebstahl. Kurz: um die dunkle Seite des Menschen. Beispiel Kinderpornografie: Im Herbst 2019 nahmen...

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Paradoxon. Ursprünglich entstammt der Begriff dem spätlateinischen Adjektiv „paradoxus“, das damals „unerwartet, überraschend“ meinte. Dass der Begriff des Paradoxons auch in den Naturwissenschaften gern verwendet wird, dürfte kaum verwundern. Schließlich widersprechen dort immer wieder mal neue Resultate ziemlich unerwartet den...

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