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Propọrz
[
der; lateinisch
]Verteilung von staatlichen Ämtern nach dem Stärkeverhältnis der in einer Koalitionsregierung verbundenen Parteien nach bestimmten parteipolitischen oder auch konfessionellen oder regionalen Gesichtspunkten. In der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Gesetz ein Proporz hinsichtlich der Beamten, Richter und Soldaten unzulässig, da Ernennungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen, Herkunft oder Beziehungen vorzunehmen sind (Art. 33 GG, § 7 BRRG; § 8 BBG; § 3 Soldaten-Gesetz).
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Tropische Wirbelstürme wie Taifune oder Hurrikans können in Gruppen vorkommen und dann kurz nacheinander auf dieselbe Küstenregion treffen. Das macht sie besonders zerstörerisch und gefährlich. Im Nordatlantik sind solche Cluster in den letzten Jahrzehnten häufiger geworden, im Nordwestpazifik hingegen seltener, zeigt eine neue...
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