Lexikon
Propọrz
[
der; lateinisch
]Verteilung von staatlichen Ämtern nach dem Stärkeverhältnis der in einer Koalitionsregierung verbundenen Parteien nach bestimmten parteipolitischen oder auch konfessionellen oder regionalen Gesichtspunkten. In der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Gesetz ein Proporz hinsichtlich der Beamten, Richter und Soldaten unzulässig, da Ernennungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen, Herkunft oder Beziehungen vorzunehmen sind (Art. 33 GG, § 7 BRRG; § 8 BBG; § 3 Soldaten-Gesetz).
Wissenschaft
Wer es hat zuerst gerochen…
Aliens sind nervig. Tut uns leid, aber das muss mal gesagt werden. Und ja, Mr. Spock, Alf, E.T. und die anderen außerirdischen Wesen, die wir aus dem Fernsehen kennen, mögen nett sein. Aber sie sind halt auch erfunden. In echt haben wir noch kein einziges Alien entdeckt, nicht einmal irgendeinen außerirdischen Einzeller, bei dem...
Wissenschaft
Die Krux mit der Anwendung
Apply or die!“, lautet eine Floskel, die auf eine eher ungeliebte Entwicklung im Forschungsbetrieb abzielt – „Wende an oder stirb!“ Sarkastisch steht sie für den zunehmenden Druck, dass die Wissenschaft möglichst Ergebnisse produzieren solle, die unmittelbar in konkrete Anwendungen münden können. Klar, das ist kein schlechtes...