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Punktatin

Recht
die schriftliche Festlegung eines Verhandlungsergebnisses, meist eines Vertragsentwurfs; früher auch ein unfeierlicher Vertrag, heute nur als Vorstufe. Eine Punktation wird in der Regel nicht unterzeichnet, sondern nur paraphiert (mit den Anfangsbuchstaben des Namens der Verhandlungsführer unterschrieben) und dient vornehmlich als Anlage zum Verhandlungsbericht.

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