Lexikon

Rasenmäher

Gerät zum Grasschneiden auf Rasenflächen; der Schnitt erfolgt durch eine Messerwalze (Spindelmäher) oder durch ein um eine senkrechte Achse propellerartig umlaufendes Messer (Sichelmäher). Rasenmäher werden von Hand (über die Fahrräder) oder durch einen Elektro- oder Verbrennungsmotor angetrieben. Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. 8. 2002 dürfen motorbetriebene Rasenmäher bestimmte Geräuschwerte nicht überschreiten und grundsätzlich nur werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr benutzt werden. Verstöße gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.
See, Natur
Wissenschaft

Ein See im Stresstest

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Wissenschaft

Die Direktorin der Dinge

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